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GEIG-Novelle: Berliner Beratungsunternehmen M3E veröffentlicht Praxisleitfaden

Das Beratungsunternehmen M3E hat ein Whitepaper zur bevorstehenden Novellierung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) veröffentlicht, das den Rechtsrahmen einordnet und notwendige Investitionen beleuchtet.

GEIG-Novelle: Berliner Beratungsunternehmen M3E veröffentlicht Praxisleitfaden

Das Berliner Beratungsunternehmen M3E hat ein Whitepaper zu den absehbaren Auswirkungen der EPBD-Novelle (Richtlinie (EU) 2024/1275) auf das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) vorgelegt. Dieser Praxisleitfaden, der kostenfrei zur Verfügung steht, erläutert den aktuellen Rechtsrahmen sowie die anstehenden Verschärfungen und zeigt auf, welche Investitionen für Eigentümer und Betreiber von Gebäuden zukünftig erforderlich sein werden. Die Betrachtung erstreckt sich von der europäischen Rechtsgrundlage über nationale Anforderungen bis hin zu spezifischen Unternehmensfragen.

Die Überarbeitung des GEIG dient der Überführung der novellierten EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht. Die Umsetzungsfrist der EU lief am 28. Mai 2026 ab. Die Bundesregierung legte den Referentenentwurf am 5. Mai 2026 vor, das Bundeskabinett beschloss den Gesetzentwurf am 13. Mai 2026. Die erste Beratung im Deutschen Bundestag fand am 11. Juni 2026 statt. Die Neuregelungen sollen nach dem Willen der Bundesregierung noch vor dem 1. Juli 2026 in Kraft treten. Die Novelle sieht eine Senkung der Schwellenwerte und eine Ausweitung der Pflichten vor. Bei neuen Wohngebäuden greifen die Vorgaben künftig bereits ab mehr als drei Stellplätzen, bei Nichtwohngebäuden ab mehr als fünf Stellplätzen.

Wesentliche Änderungen und deren Auswirkungen

Eine wesentliche Neuerung ist die Pflicht zur Vorverkabelung von mindestens der Hälfte der Stellplätze. Außerdem werden Anforderungen an intelligentes sowie teils bidirektionales Laden eingeführt. Für Bürogebäude ist mindestens ein Ladepunkt je zwei Stellplätze vorgesehen. Zudem gelten für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen ab dem 1. Januar 2027 eigene Vorgaben. Dr. Christian Milan, Gründer und Geschäftsführer der M3E GmbH, merkt hierzu an, dass die GEIG-Novelle eine absehbare Entwicklung in geltendes Recht überführe und der Zeitpunkt zum Handeln für Eigentümer, Immobilienunternehmen und Projektentwickler deutlich vorverlegt werde. Die Reduzierung der Schwellenwerte und die erstmalige Pflicht zur Vorverkabelung erfordere eine frühzeitige Berücksichtigung in der Bau- und Sanierungsplanung, um kostenintensive Nachrüstungen zu vermeiden.

Das Whitepaper behandelt neben den rechtlichen Aspekten auch die wirtschaftliche Dimension. Es identifiziert den Tiefbau, die Elektroinstallation und den Netzanschluss als größte Kostenfaktoren, in denen sich zugleich das höchste Einsparpotenzial befindet. Durch Lastmanagement anstelle von Netzausbau, die Bündelung mehrerer Standorte, vorbereitende Installationen bei Sanierungen sowie Standardisierung lassen sich die Gesamtinvestitionen, nach Einschätzung von M3E, um 20 bis 40 Prozent senken. Der Leitfaden vergleicht darüber hinaus verschiedene Betriebsmodelle, darunter Eigenbetrieb, CPO-Modelle oder Mieterstrom, und ordnet deren Eignung für unterschiedliche Portfoliogrößen ein.

Förderprogramme und Sanktionen

Der Leitfaden informiert ebenfalls über relevante Förderprogramme auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Eine zentrale Rolle spielt dabei das Bundesprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ mit einem Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro zur Unterstützung des Ausbaus privater Ladeinfrastruktur in Bestandsgebäuden, für das seit dem 15. April 2026 Anträge gestellt werden können. Ergänzend stehen zinsgünstige KfW-Investitionskredite sowie verschiedene Landes- und Kommunalprogramme zur Verfügung. Das Whitepaper skizziert auch die Konsequenzen einer Nichtbeachtung der Vorschriften. Das GEIG sieht Bußgelder von bis zu 10.000 Euro vor. Eine Nicht-Erfüllung der Pflichten kann nicht durch eine Zahlung kompensiert werden, da die Pflicht zur Umsetzung bestehen bleibt. Im äußersten Fall kann die Behörde die Durchführung der Maßnahmen anweisen und die Kosten dem Verantwortlichen auferlegen.

Dennis Nonnenkamp, Head of Consulting der M3E GmbH, konstatiert, dass die meisten Anfragen derzeit nicht das "Ob", sondern das "Wie und Wann" der Umsetzung betreffen. Der Leitfaden fasst die relevanten Informationen, von der Checkliste über Kostenbetrachtungen bis zu aktuellen Förderprogrammen, an einer Stelle zusammen, um Unternehmen eine fundierte Entscheidungsfindung zu ermöglichen. Das Whitepaper "Erwartbare Auswirkungen der EPBD-Novelle (2024/1275) auf das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)" wird in seiner ersten Version veröffentlicht und fortlaufend an die weitere Gesetzgebung angepasst.

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