Die Digitalisierung im Bereich des Facility Managements (FM) schreitet kontinuierlich voran. Aktuelle Softwarelösungen dienen der Unterstützung verschiedener Prozesse – von der Instandhaltung über das Reinigungsmanagement bis zu komplexen Aufgaben in den Bereichen Nachhaltigkeit und Auditierung. Diesem Fortschritt folgend und zur Weiterentwicklung der Qualitätsbewertung von FM-Software hat der Deutsche Verband für Facility Management (gefma) eine Revision der Richtlinien GEFMA 444 und GEFMA 445 vorgenommen. Diese Richtlinien bilden die Grundlage für die Zertifizierung von CAFM- und FM-Softwareprodukten und sollen einen objektiven Qualitätsmaßstab bereitstellen.
Die Aktualisierungen der Richtlinien wurden vom gefma-Arbeitskreis Digitalisierung erarbeitet. Im Rahmen der Überarbeitung der GEFMA 444 wurden zwei zusätzliche Prüfkataloge integriert: „Auditierung/Checklisten“ sowie „Nachhaltigkeit“. Damit erweitert sich das ursprüngliche Neun-Kataloge-System auf nunmehr zwanzig Prüfkataloge. Auch die GEFMA 445 erfuhr eine Erweiterung; sie berücksichtigt jetzt zusätzlich die Themen „Reinigungsmanagement“ und „Help- und Service-Desk“. Damit deckt diese Richtlinie statt vormals zwei nun vier wesentliche FM-Funktionsbereiche ab.
Transparenz und Investitionssicherheit für alle Marktteilnehmer
Die publizierten Regelwerke richten sich primär an Hersteller von CAFM-Software und Anbieter spezialisierter Softwarelösungen für einzelne Bereiche des Facility Managements. Die standardisierten Prüfkriterien steigern die Transparenz hinsichtlich des Funktionsumfangs und der Leistungsfähigkeit der Softwareprodukte. Marko Opič, Leiter des Zertifizierungsgremiums innerhalb des gefma-Arbeitskreises Digitalisierung, äußerte, dass die Richtlinienarbeit einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung im Immobilienmanagement leiste, der zu mehr Transparenz und Differenzierung zwischen den Marktteilnehmern sowie zu erhöhtem Vertrauen und Sicherheit bei den Nutzern führe.
Für Anwender und Entscheider im Facility Management bieten die aktualisierten Richtlinien und die damit verbundenen Zertifizierungen eine verlässliche Orientierung bei der Auswahl adäquater Softwarelösungen. Die objektive und standardisierte Bewertung gewährleistet eine verbesserte Vergleichbarkeit der Produkte, was die Investitionssicherheit erhöht. Softwarehersteller erhalten durch eine Zertifizierung nach GEFMA 444 bzw. GEFMA 445 ein anerkanntes und neutrales Gütesiegel, das die Qualität und Leistungsfähigkeit ihrer Lösungen bestätigt.
Kontinuierliche Weiterentwicklung der Standards
Die aktualisierten Richtlinien sind ab sofort die Grundlage für alle zukünftigen Zertifizierungen nach GEFMA 444 und GEFMA 445. gefma betont, dass diese Veröffentlichung als integraler Bestandteil eines fortlaufenden Entwicklungsprozesses anzusehen ist. Die dynamische Entwicklung des Marktes erfordert eine beständige Überprüfung und Anpassung der Standards. Der Arbeitskreis Digitalisierung wird den Markt weiterhin beobachten und die Richtlinien in regelmäßigen Zyklen aktualisieren, um die Relevanz und Aktualität zu wahren.




