Shisha-Bar: Lüftung und CO-Warnung sind keine Nebensache
Beim Betrieb einer Shisha-Bar entsteht Kohlenmonoxid durch die glühende Kohle. Die zuständigen Behörden verlangen deshalb regelmäßig eine ausreichend dimensionierte Lüftungsanlage, CO-Warnmelder und dokumentierte Wartung. In mehreren Bundesländern gab es dazu verschärfte Kontrollen; Betriebsschließungen bei Mängeln sind keine Seltenheit.
Hinzu kommt das Nichtraucherschutzrecht der Länder, das den Betrieb nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässt, sowie das Tabaksteuerrecht für den verwendeten Wasserpfeifentabak. Wer eine bestehende Bar übernimmt, sollte Lüftungsprotokolle, Wartungsnachweise und die letzten Kontrollberichte des Ordnungsamts einsehen, bevor er über den Preis spricht.
