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Neuausrichtung der Wohnraumförderung in Bayern: Jahresbauprogramm 2027 initiiert

Im Rahmen einer strategischen Neuausrichtung wird die bayerische Wohnraumförderung ab dem kommenden Jahr als Jahresbauprogramm konzipiert, um die Effizienz der Mittelverwendung zu steigern und die Schaffung bezahlbaren Wohnraums flächendeckend zu fördern.

Neuausrichtung der Wohnraumförderung in Bayern: Jahresbauprogramm 2027 initiiert

Die bayerische Staatsregierung hat eine signifikante Umstellung der Wohnraumförderung angekündigt, die ab dem nächsten Jahr in Form eines Jahresbauprogramms umgesetzt wird. Das Ziel ist eine Steigerung der Effizienz bei der Vergabe von Fördermitteln zur Schaffung von Wohnraum im Freistaat. Hierfür sollen die Förderbedingungen vereinfacht und Planungssicherheit für die Bau- und Wohnungswirtschaft gewährleistet werden.

Bayerns Bauminister Christian Bernreiter betonte im Ministerrat, dass die Maßnahmen darauf abzielen, den Wohnungsbau in Bayern zu intensivieren. Ein zentrales Element ist der sogenannte "Bayerische Bauturbo", der Erleichterungen für den Umbau von Bestandsgebäuden vorsieht. Zudem wird Bayern als Vorreiter den Gebäudetyp E bundesweit einführen und die Digitalisierung des Genehmigungsprozesses massiv vorantreiben.

Budget und Antragsverfahren für 2027

Für den Doppelhaushalt 2026 und 2027 sind insgesamt 3,6 Milliarden Euro für die Wohnraumförderung vorgesehen. Davon sind für das Jahresbauprogramm 2027 spezifisch 1,15 Milliarden Euro für die Mietwohnraumförderung und das Programm „Junges Wohnen“ allokiert. Bau- und Projektträger können sich noch bis Mitte Oktober bei den Bewilligungsstellen der Regierungen sowie den Städten München, Nürnberg und Augsburg um eine Förderung bewerben.

  • Örtliches Wohnungsangebot und -bedarf
  • Verpflichtungen aus kommunalen Festlegungen zur sozialgerechten Bodennutzung
  • Projektfortschritt
  • Effizienz der Maßnahmen

Die Auswahl der geförderten Projekte für das Jahresbauprogramm 2027 wird noch in diesem Jahr im Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr erfolgen. Die Neuausrichtung der Förderprogramme soll eine präzisere Steuerung der Mittel und einen umfassenderen Überblick über die landesweiten Bauvorhaben ermöglichen.

Vereinfachung und Digitalisierung

Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Vereinfachung der Förderbedingungen. Bestehende Komponenten sollen zusammengefasst und neue Möglichkeiten für kommunale Unternehmen geschaffen werden, was in einer gemeinsamen Richtlinie zur Förderung des Wohnungsbaus in Bayern münden wird. Es wird weitestgehend auf ergänzende technische Anforderungen verzichtet, und die zwingende Barrierefreiheit entfällt, um mehr Flexibilität und eine Reduzierung der Baukosten zu ermöglichen. Die Eigenwohnraumförderung sowie die Förderung von Anpassungen an die Belange von Menschen mit Behinderung bleiben jedoch bestehen.

Neben den finanziellen Anpassungen treibt die Staatsregierung auch die Digitalisierung voran. Der Ministerrat hat eine Digitalnovelle für die Verbandsanhörung freigegeben, die eine vollständige Umstellung auf digitale Bauanträge ab 2027 sowie die Rücknahme von Formvorschriften, wo möglich, vorsieht. Minister Bernreiter betonte, dass der digitale Bauantrag in Bayern bereits gut angenommen wird, mit monatlich rund 6.000 digital eingereichten Vorgängen, was zu einer erheblichen Beschleunigung der Genehmigungsverfahren führt. Diese Bestrebungen sollen insgesamt dazu beitragen, das übergeordnete Ziel der Schaffung von mehr Wohnraum durch eine effiziente Mittelverwendung und verbesserte Planungssicherheit zu erreichen.

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