Viele Eigentümer in München sitzen auf einem Haus, das ein Vermögen wert ist, und rechnen trotzdem jeden Monat. Wer sein Haus verkaufen und wohnen bleiben möchte, löst genau diesen Widerspruch: Das Vermögen wird flüssig, das Zuhause bleibt. Rechtlich trägt das ein einziger Eintrag im Grundbuch — Nießbrauch oder Wohnrecht, eingetragen an erster Rangstelle, vor jeder Bank.
Der Käufer bezahlt Ihr Haus, zieht aber nicht ein. Er erwirbt es mit der Aussicht, es erst später nutzen zu können, und zahlt deshalb weniger als den vollen Marktpreis. Dieser Abschlag ist keine Willkür, sondern eine Rechnung: ortsübliche Jahresmiete in München mal Vervielfältiger nach §14 Bewertungsgesetz. Je später im Leben Sie verkaufen, desto kleiner fällt der Abschlag aus.
Für Sie ändert sich im Alltag nichts. Kein Umzug, kein Ausräumen, keine Miete. Was sich ändert: Sie können sanieren lassen, reisen, Pflege bezahlen, Kindern etwas zu Lebzeiten geben oder einfach die Rente aufstocken — und all das mit dem Kapital aus Ihrem Münchner Haus.