Der Nießbrauch ist das stärkste Recht der Immobilienverrentung. Sie übertragen das Eigentum, bleiben aber wirtschaftlicher Eigentümer: bewohnen die Immobilie lebenslang mietfrei oder vermieten sie und behalten die Mieteinnahmen. Das Recht steht an erster Rangstelle im Grundbuch, vor der Eintragung des Käufers.
Grundlage ist der ortsübliche Mietwert. In München liegt die Vergleichsmiete bei rund 21,80 €/m², Eigentumswohnungen bei rund 10.450 €/m² und Häuser bei etwa 9.850 €/m² (Stand 2024, Quelle: Immobilienmakler München Starnberg). Der Jahresmietwert wird mit dem Vervielfältiger nach §14 BewG multipliziert — je jünger die berechtigte Person, desto höher der Kapitalwert und desto geringer die Auszahlung. Marktzahlen zu Ihrer Lage stehen in der Marktübersicht München.
Eigentumswohnung in München, Verkehrswert 850.000 €, Berechtigte 75 Jahre, Jahresmietwert 4 % (34.000 €). Vervielfältiger rund 11,27 → Kapitalwert des Nießbrauchs rund 383.000 €. Es verbleibt eine Einmalzahlung von überschlägig 466.000 €, zusätzlich zum mietfreien Wohnen im Wert von rund 2.830 € monatlich.
Unverbindliche Schätzung nach §14 BewG und Sterbetafel 2020/22 (DESTATIS). Das verbindliche Angebot hängt von Lage, Zustand, Mietwertgutachten und Investor ab.