Die Landesministerinnen und Landesminister der für Stadt- und Gemeindeentwicklung zuständigen Ressorts aus Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein haben sich zur Debatte um Maßnahmen im Hitzeschutz positioniert. Sie sprechen sich gegen eine Diskussion über eine Grundgesetzänderung aus und plädieren stattdessen für die Einführung eines neuen Sonderentwicklungsprogramms des Bundes mit dem Titel „Cooles Land“.
Dieses Programm soll mit einem Volumen von 500 Millionen Euro durch die Bundesregierung finanziert werden, ohne dass die Länder aufgrund ihrer angespannten Haushaltssituation einen Kofinanzierungsanteil tragen müssen. Ziel ist es, Städte und Gemeinden in die Lage zu versetzen, kurzfristige Maßnahmen innerhalb von zwölf Monaten umzusetzen und zu finanzieren. Dazu zählen unter anderem Verschattungslösungen, die Pflanzung von Bäumen, die Integration von Wasserflächen zur Förderung einer „blau-grünen Stadtinfrastruktur“ sowie die Schaffung kühler Aufenthaltsbereiche. Diese Maßnahmen sollen bis zur Sommerperiode 2027 realisiert werden.
Klimafolgenanpassung als zentraler Schutzauftrag
Die Minister betonen die langjährige Erfolgsgeschichte der Städtebauförderung von Ländern und Bund, die seit über 50 Jahren die Stadt- und Gemeindeentwicklung gemeinsam mit den Kommunen vorantreibt. Sie verweisen darauf, dass im Bereich der Klimafolgenanpassung bundesweit bereits erhebliche Fortschritte erzielt wurden, beispielsweise nach Starkregen- oder Hochwasserereignissen in Passau, entlang der Elbe oder nach der Starkregenkatastrophe 2021 in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie nach Sturmfluten in Schleswig-Holstein. Die Minister sehen die Stadt- und Gemeindeentwicklung als zentralen Akteur für die Anpassung an Klimafolgen. Sie erklärten, dass beim Thema Hitzeschutz auch der Kälteschutz bedacht werde und bei Dürrefolgen auch der Starkregenschutz. Zudem werde bei der CO2-Reduktion in Städten die Sauerstoffversorgung durch Frischluftschneisen berücksichtigt. Sie sehen die Stadt als lebendiges System, dessen Komplexität für effektive Investitionen verstanden werden müsse.
Angesichts der aktuellen Debatten haben die Landesminister den Vorschlag unterbreitet, das Thema „Cooles Land – Klimafolgenanpassung als Schutzauftrag in der Stadt- und Gemeindeentwicklung fest verankern“ als eigenständigen Tagesordnungspunkt für die im September 2026 stattfindende Bauministerkonferenz in Berlin anzumelden. Es gehe darum, gemeinsam pragmatische kurz-, mittel- und langfristige Lösungen, Ideen und Konzepte zu entwickeln. Die Minister hoben die Tradition parteiübergreifenden Handelns in der Bauministerkonferenz hervor und kritisierten das Fehlen einer Positionierung des zuständigen Bundesministeriums. Sie betonten die Initiative der Länder, das Thema dort zu beraten und mit Maßnahmenvorschlägen zu beschließen, und luden zur konstruktiven Zusammenarbeit ein.
Bayerns Bauminister Christian Bernreiter äußerte sich ablehnend gegenüber einer Grundgesetzänderung, da diese neue und unnötige Bürokratie schaffen würde. Er verwies auf bereits etablierte und erfolgreiche Programme in Bayern. Die Klimaanpassungsstrategie 2025 des Freistaates habe konkrete Maßnahmen zur Bewältigung von Hitze, Dürre, Starkregen und Hochwasser auf den Weg gebracht. Das bayerische Kabinett habe Ende Juli 2025 den Fokus auf eine geringe Flächenversiegelung, den naturnahen Umgang mit Regenwasser und ganzheitliche, hitzeresiliente Lösungen im sommerlichen Wärmeschutz bei staatlichen Bauvorhaben verstärkt. Ein Leitfaden für Kommunen, der aus dem Modellprojekt „Klimagerechter Städtebau“ resultiert, diene als praktische Hilfe bei der Erstellung von Klimaanpassungskonzepten. Ein zweijähriger Praxistest mit neun Modellgemeinden wurde im Juni begonnen, um Erkenntnisse für alle bayerischen Kommunen zu gewinnen. Minister Bernreiter forderte für die weitere gemeinsame Arbeit mit den Kommunen mehr finanzielle Mittel vom Bund, statt lediglich politischer Erklärungen.














