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12.18. Investment Management GmbH beantragt Eigenverwaltung

Die 12.18. Investment Management GmbH hat am 13.08.26 beim Amtsgericht Düsseldorf einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt.

KI-generiert12.18. Investment Management GmbH beantragt Eigenverwaltung – KI-generiertes Symbolbild
12.18. Investment Management GmbH beantragt Eigenverwaltung. Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt. Das Bild zeigt keine real existierende Immobilie, Person oder Situation und ist kein dokumentarisches Foto. Kennzeichnung gemäß Art. 50 Abs. 4 der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO/AI Act). Mehr zur KI-Transparenz.

Die 12.18. Investment Management GmbH hat am 13. August 2026 beim zuständigen Amtsgericht Düsseldorf einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung eingereicht. Das Gericht hat daraufhin die vorläufige Eigenverwaltung angeordnet und Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Geschäftsführer Uwe Drangmeister wird während des Verfahrens von der Kanzlei KebekusPartner unterstützt.

Ziel des Eigenverwaltungsverfahrens ist es, die wirtschaftlichen und finanziellen Strukturen der Gesellschaft umfassend zu überprüfen, neu zu ordnen und eine tragfähige Grundlage für die künftige Entwicklung zu etablieren. Dieses Verfahren betrifft ausschließlich die 12.18. Investment Management GmbH, welche derzeit fünf Mitarbeiter beschäftigt. Die weiteren Gesellschaften der 12.18.-Gruppe sind rechtlich eigenständig und nicht Gegenstand des Verfahrens; ihr Geschäftsbetrieb wird regulär fortgeführt.

Hintergrund und Rahmenbedingungen

Im aktuellen, als schwierig zu bezeichnenden Marktumfeld war es der Gesellschaft zuletzt nicht mehr möglich, die für den unveränderten Geschäftsbetrieb erforderliche Liquidität aus Teilverkäufen zeitgerecht zu generieren. Nach wiederholten strukturellen und strategischen Anpassungen in den vergangenen Jahren sollen nun im Rahmen der Eigenverwaltung die Beteiligungen, Finanzierungsstrukturen und bestehenden Handlungsoptionen detailliert geprüft werden.

Uwe Drangmeister, Geschäftsführer der 12.18. Investment Management GmbH, äußerte, die Eigenverwaltung schaffe den rechtlichen Rahmen, um die bestehenden Strukturen geordnet zu überprüfen und notwendige Entscheidungen zu treffen. Dabei stehe der bestmögliche Erhalt vorhandener Werte im Mittelpunkt. Für Kunden, Gäste und Geschäftspartner der operativen Gesellschaften ergeben sich keine Änderungen, der Geschäftsbetrieb wird wie gewohnt fortgesetzt und bestehende Ansprechpartner sowie Abläufe bleiben unverändert.

Die Eigenverwaltung als Sanierungsinstrument

Die Eigenverwaltung ist ein gesetzlich vorgesehenes Sanierungsinstrument. In diesem Verfahren bleibt die Geschäftsführung im Amt und führt das Unternehmen unter rechtlicher Aufsicht und Begleitung weiter. Der vorläufige Sachwalter überwacht den Prozess im Interesse der Gläubiger. Die 12.18.-Gruppe hält Beteiligungen und Projekte insbesondere in den Bereichen Hotellerie, Hospitality, Immobilien und Projektentwicklung.

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