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Anna Quartier Karlsfeld: Gemeinderat beschließt Bebauungsplan als Satzung

Der Gemeinderat Karlsfeld hat den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan des Anna Quartiers gefasst und ebnet damit den Weg für Baugenehmigungen.

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Anna Quartier Karlsfeld: Gemeinderat beschließt Bebauungsplan als Satzung

Satzungsbeschluss schafft Planungssicherheit

Die CG Group GmbH realisiert auf dem ehemaligen Ludl-Gelände in Karlsfeld am nordwestlichen Stadtrand Münchens das Projekt Anna Quartier. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23. April einstimmig den Satzungsbeschluss gefasst. Damit ist der finale formelle Akt vollbracht, mit dem die Gemeinde den Bebauungsplan nach Abschluss des Planungsverfahrens als verbindliche Satzung beziehungsweise als Ortsgesetz beschlossen hat.

Der Beschluss folgte auf die Abwägung aller eingegangenen Stellungnahmen. Nach öffentlicher Bekanntmachung, die in den nächsten Tagen erfolgt, wird der Bebauungsplan rechtlich wirksam. Damit entfällt eine wesentliche Hürde im Genehmigungsprozess und der Planungszustand ist gesichert.

Nutzungsmischung und städtebauliche Ziele

Das Anna Quartier verfolgt ambitionierte städtebauliche Ziele auf dem rund fünf Hektar großen Areal: Verbesserung der Nahversorgung und urbanen Mobilität, Schaffung von qualitätvollem und bezahlbarem Wohnraum, Ausbau und Neuschaffung attraktiver Aufenthaltsflächen sowie grüner Korridore. Das Projekt sieht eine urbane Nutzungsmischung aus Einzelhandel, Dienstleistung, Wohnen sowie sozialen und kulturellen Einrichtungen vor.

Die Entwicklung erstreckt sich über mehrere Baufelder und verbindet modernes Wohnen, Leben und Arbeiten an einem zentralen Standort. Damit trägt das Anna Quartier zur Verdichtung und Belebung des nordwestlichen Stadtrandbereichs bei.

Edyta Wünsch, Leiterin für Projektmanagement und Projektentwicklung bei der CG Group GmbH, betont, dass die Beschlussfassung einen wichtigen Meilenstein darstellt. Mit dem gesicherten Planungszustand ist der Weg frei für die Beantragung von Baugenehmigungen. Das Projekt kann damit in die nächste Realisierungsphase voranschreiten und die Umsetzung der geplanten Nutzungsmischung konkrete Formen annehmen.

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