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Neuausrichtung der Altersvorsorgeförderung ab 2027: Stärkere Berücksichtigung der Immobilienfinanzierung

Ab Januar 2027 wird eine reformierte staatliche Förderung die bisherige Riester-Rente ablösen, welche die private Immobilienfinanzierung und Bausparverträge als Altersvorsorgekomponente signifikant stärkt.

Neuausrichtung der Altersvorsorgeförderung ab 2027: Stärkere Berücksichtigung der Immobilienfinanzierung

Die beschlossene Reform der privaten Altersvorsorge führt ab Januar 2027 eine neue Förderstruktur ein, die verstärkt das Wohneigentum als tragende Säule der privaten Altersabsicherung berücksichtigt. Diese Neuerung intendiert, den Bausparvertrag als Finanzierungsbaustein bedeutsamer zu positionieren. Sie ermöglicht zukünftig höhere staatliche Zuschüsse und erweiterte Fördermöglichkeiten für Personen, die ein mietfreies Wohnen im Alter anstreben. Erstmals werden zudem Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende in den Kreis der Förderberechtigten aufgenommen, was den Adressatenkreis der Förderung erheblich erweitert.

Grundzulage und ihre Berechnung

Das reformierte Modell sieht eine proportionale Grundzulage vor, deren Höhe sich ausschließlich an den tatsächlich geleisteten Sparbeiträgen orientiert, unabhängig vom Einkommen des Sparers. Für jeden Euro, der privat zur Altersvorsorge angespart wird, leistet der Staat bis zu einem jährlichen Betrag von 360 Euro zusätzlich 50 Cent. Für weitere Einzahlungen bis zu maximal 1.440 Euro werden 25 Cent je eingezahltem Euro gewährt. Dies bedeutet, dass bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro eine zusätzliche Grundzulage von 540 Euro pro Jahr generiert werden kann. Ein besonderer Anreiz wird für junge Arbeitnehmer geschaffen: Wer vor seinem 25. Geburtstag mit dem Sparen beginnt, erhält einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von 200 Euro.

Eine weitere Neuerung betrifft die Kinderzulage, die nun unabhängig vom Alter des Kindes gewährt wird. Für jeden gesparten Euro wird eine Kinderzulage von einem Euro geleistet, wobei Einzahlungen bis zu 300 Euro pro Kind mit einer Zulage von ebenfalls 300 Euro gefördert werden. Dies verstärkt die Förderung insbesondere für Familien substanziell. Kathrin Hartwig von der LBS verdeutlicht, dass bei monatlichen Sparbeiträgen von 25 Euro der Staat den Betrag auf 50 Euro verdoppelt. Eine vierköpfige Familie mit zwei förderfähigen Bausparverträgen könnte somit durch Grund- und Kinderzulagen insgesamt 1.680 Euro pro Jahr erhalten. Zusammen mit der erforderlichen Eigenleistung von 3.600 Euro führt dies zu einem jährlichen Eigenkapitalzuwachs von 5.280 Euro.

Bausparen im Fokus: Kombination aus Förderung und Zinssicherheit

Die neue Altersvorsorgeförderung hebt das Potenzial des Bausparvertrags hervor, insbesondere in Verbindung mit der Eigenheimrenten-Förderung. Bausparverträge bieten die Kombination staatlicher Förderung mit einem von Beginn an fest vereinbarten Darlehenszins. Dies ermöglicht eine verlässliche Kalkulation der Finanzierungskosten über lange Zeiträume, unabhängig von zukünftigen Zinsentwicklungen am Kapitalmarkt. Die staatlichen Zuschüsse wirken sich doppelt aus, sowohl in der Spar- als auch in der Darlehensphase, wo sie als „Tilgungsturbo“ den Schuldenabbau beschleunigen können.

Für bestehende Wohn-Riester-Verträge bleibt die bisherige Förderung bestehen. Kunden haben die Wahl, ob sie im bisherigen Modell verbleiben oder in die Neuförderung wechseln möchten. Diese Entscheidung kann nach Angaben von Kathrin Hartwig von der LBS ab dem kommenden Jahr in Ruhe getroffen werden. Die Neuausrichtung der Förderung verfolgt explizit das Ziel, mietfreies Wohnen im Alter durch den Erwerb oder die Sanierung von Wohneigentum zu ermöglichen. Die geförderten Mittel können dabei nicht ausschließlich für den Erwerb genutzt werden, sondern ebenso für energetische Sanierungen oder altersgerechte Umbauten. Diese Flexibilität unterstreicht die Relevanz von Wohneigentum als fundamentalen Baustein der privaten Altersvorsorge.

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