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Mietspiegel-Rechner

Schätzen Sie die ortsübliche Vergleichsmiete auf Basis von Baujahr, Lage, Ausstattung und Wohnfläche.

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Ergebnis
Errechneter m²-Preis15,00 €
Ortsübliche Vergleichsmiete1.125 €
Vereinfachte Mietspiegel-Logik. Verbindlich ist der amtliche Mietspiegel der Gemeinde — in München z. B. der qualifizierte Mietspiegel.
— Hintergrund

So funktioniert dieser Rechner

Die ortsübliche Vergleichs­miete ist die rechtliche Obergrenze für Miet­erhöhungen und die Basis der Mietpreis­bremse. Der Rechner schätzt sie auf Basis von Baujahr, Lage, Ausstattung und Wohnfläche.

So funktioniert der Rechner

Sie geben Wohnfläche, Baujahr, Lage­kategorie und Ausstattungs­merkmale ein. Der Rechner kombiniert die Angaben mit typischen Mietspiegel­werten und liefert eine Schätzung der ortsüblichen Vergleichs­miete.

Achtung: Der Rechner ist kein qualifizierter Mietspiegel — verbindlich sind nur die in Ihrer Stadt oder Gemeinde veröffentlichten Mietspiegel.

Mietpreis­bremse und Kappungs­grenze

In Gebieten mit Mietpreis­bremse (per Landesverordnung) darf bei Neuvermietung die Miete max. 10 % über der ortsüblichen Vergleichs­miete liegen.

Bei laufenden Mietverhältnissen gilt die Kappungs­grenze: Erhöhung max. 20 % in 3 Jahren (in angespannten Gebieten 15 %), bis zur ortsüblichen Vergleichs­miete.

Glossar — die wichtigsten Fachbegriffe

Ortsübliche Vergleichs­miete
Durchschnittliche Miete für vergleichbare Wohnungen in der Gemeinde.
Qualifizierter Mietspiegel
Wissenschaftlich erstellter Mietspiegel — höchste rechtliche Verbindlichkeit.
Mietpreis­bremse
Begrenzung der Neuvertragsmiete auf 110 % der ortsüblichen Vergleichs­miete.
Kappungs­grenze
Begrenzung der Mieterhöhung in laufenden Verträgen — max. 15–20 % in 3 Jahren.

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