Die ortsübliche Vergleichsmiete ist die rechtliche Obergrenze für Mieterhöhungen und die Basis der Mietpreisbremse. Der Rechner schätzt sie auf Basis von Baujahr, Lage, Ausstattung und Wohnfläche.
Sie geben Wohnfläche, Baujahr, Lagekategorie und Ausstattungsmerkmale ein. Der Rechner kombiniert die Angaben mit typischen Mietspiegelwerten und liefert eine Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Achtung: Der Rechner ist kein qualifizierter Mietspiegel — verbindlich sind nur die in Ihrer Stadt oder Gemeinde veröffentlichten Mietspiegel.
In Gebieten mit Mietpreisbremse (per Landesverordnung) darf bei Neuvermietung die Miete max. 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Bei laufenden Mietverhältnissen gilt die Kappungsgrenze: Erhöhung max. 20 % in 3 Jahren (in angespannten Gebieten 15 %), bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Brutto- und Nettomietrendite einer Immobilie.
Mieteinnahmen minus Kreditrate, Hausgeld, Rücklagen.
Steuerliche Abschreibung bei vermieteten Immobilien.

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