Die Grunderwerbsteuer ist nach dem Kaufpreis der größte Einzelposten beim Immobilienerwerb. Sie variiert je Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 %. Der Rechner liefert sofort den exakten Betrag nach aktuellen Sätzen.
3,5 %: Bayern, Sachsen. 5,0 %: Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt. 5,5 %: Hamburg. 6,0 %: Berlin, Hessen. 6,5 %: Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern.
Bemessungsgrundlage ist der notariell beurkundete Kaufpreis. Bewegliche Miterworbene Gegenstände (Küche, Markisen) können separat ausgewiesen werden und reduzieren die Steuerlast — typisch 5–10.000 € Einsparung.
Die Steuer wird ca. 4–8 Wochen nach Beurkundung vom Finanzamt beschieden, fällig 1 Monat später. Erst nach Zahlung erstellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung — Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Eine Selbstnutzung oder bestimmte Konstellationen (Erbschaft, Schenkung an nahe Angehörige) können steuerbefreit sein.
Monatsrate, Zinsen, Tilgung, Restschuld auf einen Blick.
Wie viel Immobilie kann ich mir leisten?
Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch und Maklercourtage.

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