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Was ist die BEG-Förderung?

Die BEG-Förderung unterstützt energetische Sanierungen und klimafreundliche Neubauten mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten – ein Überblick für Eigentümer.

7 min Lesezeit
Was ist die BEG-Förderung?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, ist eines der zentralen Förderprogramme für energetische Sanierungen und klimafreundliches Bauen in Deutschland. Sie bündelt seit 2021 mehrere frühere Programme und unterstützt Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden dabei, Heizungen zu modernisieren, Dämmmaßnahmen umzusetzen oder Neubauten nach hohen Energieeffizienzstandards zu errichten. In diesem Ratgeber wird erklärt, wie die BEG funktioniert, welche Teilprogramme es gibt, wer förderfähig ist und wie Eigentümer die Förderung konkret nutzen können.

Was bedeutet BEG und warum gibt es das Programm?

BEG steht für „Bundesförderung für effiziente Gebäude“. Hinter dem Kürzel verbirgt sich ein umfassendes Förderkonzept der Bundesregierung, das energetische Sanierungen und klimafreundliche Neubauten unterstützt. Ziel ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu steigern, den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und so die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor deutlich zu senken. Die BEG bündelt frühere Programme wie das CO₂-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm (MAP) unter einem Dach und vereinfacht so die Förderlandschaft für Eigentümer.

Die BEG ist Teil des Klimaschutzprogramms 2030 und reagiert auf die gesetzlichen Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Sie soll Eigentümer motivieren, ihre Gebäude energetisch zu optimieren – sei es durch eine Komplettsanierung, einzelne Maßnahmen wie Heizungstausch oder Dämmung oder durch den Bau eines besonders effizienten Neubaus. Die Förderung erfolgt in der Regel als Zuschuss oder als zinsgünstiger Kredit, je nach Programmteil und Maßnahme.

  • BEG steht für Bundesförderung für effiziente Gebäude.
  • Das Programm unterstützt energetische Sanierungen und klimafreundliche Neubauten.
  • Ziel ist die Reduktion von Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor.
  • Die BEG bündelt frühere Förderprogramme unter einem einheitlichen Dach.
  • Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden können die Förderung nutzen.

Welche Teilprogramme umfasst die BEG?

Die BEG gliedert sich in mehrere Teilprogramme, die jeweils unterschiedliche Vorhaben abdecken. Für private Eigentümer sind vor allem drei Bereiche relevant: die BEG für Wohngebäude (BEG WG), die BEG für Nichtwohngebäude (BEG NWG) sowie die BEG für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Zusätzlich gibt es die BEG für den klimafreundlichen Neubau (BEG KFN), die vor allem bei neuen Gebäuden zum Tragen kommt. Die Programme unterscheiden sich in Art der Förderung, Antragsstelle und Voraussetzungen.

Die BEG Wohngebäude und die BEG Nichtwohngebäude richten sich an Eigentümer, die ihr Gebäude umfassend sanieren oder einen Neubau planen. Hier geht es um Pakete von Maßnahmen, die zusammen einen bestimmten Effizienzstandard erreichen. Die BEG Einzelmaßnahmen hingegen unterstützt gezielte Verbesserungen wie Heizungstausch, Dämmung oder Fensteraustausch, auch wenn keine Komplettsanierung geplant ist. Die BEG Klimafreundlicher Neubau fördert Neubauten, die besonders hohe Anforderungen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit erfüllen.

  • BEG Wohngebäude (BEG WG) – Komplettsanierungen und Neubauten von Wohngebäuden.
  • BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG) – Sanierungen und Neubauten von Nichtwohngebäuden.
  • BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) – gezielte energetische Maßnahmen wie Heizung, Dämmung, Fenster.
  • BEG Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN) – besonders effiziente und nachhaltige Neubauten.
  • Die Programme unterscheiden sich in Förderart, Antragsstelle und Voraussetzungen.

Wer kann die BEG-Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind in der Regel Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden, Vermieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften. Für Wohngebäude gilt häufig eine Beschränkung auf höchstens fünf Wohnungen, während Nichtwohngebäude meist eine maximale beheizte Fläche von rund 1.000 Quadratmetern haben dürfen. Denkmalgeschützte Gebäude und besonders erhaltenswerte Bausubstanz können ebenfalls gefördert werden, sofern die Maßnahmen energetisch sinnvoll sind und den Denkmalschutz respektieren.

Wichtig ist, dass der Förderantrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Für die BEG Einzelmaßnahmen erfolgt die Antragstellung in der Regel über das Onlineportal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), während die BEG Wohngebäude und BEG Nichtwohngebäude sowie die BEG Klimafreundlicher Neubau über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) laufen. Eigentümer sollten sich daher frühzeitig über die zuständige Stelle und die jeweiligen Fristen informieren.

  • Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden sind förderfähig.
  • Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften können ebenfalls förderfähig sein.
  • Meist gelten Beschränkungen bei der Anzahl der Wohnungen oder der beheizten Fläche.
  • Denkmalgeschützte Gebäude können unter bestimmten Bedingungen gefördert werden.
  • Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Die BEG deckt eine breite Palette energetischer Maßnahmen ab. Dazu gehören unter anderem der Austausch von Heizungen durch effiziente Systeme mit erneuerbaren Energien, die Dämmung von Dach, Wänden und Kellerdecke, der Einbau energieeffizienter Fenster sowie Maßnahmen zur Optimierung der Anlagentechnik. Bei Komplettsanierungen im Rahmen der BEG Wohngebäude oder Nichtwohngebäude werden mehrere dieser Maßnahmen kombiniert, um einen bestimmten Effizienzhausstandard zu erreichen.

Im Bereich der BEG Einzelmaßnahmen können Eigentümer gezielt einzelne Verbesserungen fördern lassen, etwa den Heizungstausch oder die Dämmung eines bestimmten Bauteils. Zusätzlich können Maßnahmen zur Minderung von Emissionen, wie der Einbau von Filtern bei Biomasseheizungen, gefördert werden. Für Neubauten im Rahmen der BEG Klimafreundlicher Neubau gelten besondere Anforderungen an Energieeffizienz, den Einsatz erneuerbarer Energien und nachhaltige Baustoffe.

  • Heizungstausch auf effiziente Systeme mit erneuerbaren Energien.
  • Dämmung von Dach, Wänden und Kellerdecke.
  • Einbau energieeffizienter Fenster.
  • Optimierung der Anlagentechnik (z.B. Pumpen, Regelung).
  • Maßnahmen zur Emissionsminderung bei Biomasseheizungen.
  • Besondere Anforderungen an Energieeffizienz und Nachhaltigkeit bei Neubauten.

Wie hoch sind die Fördersätze und was ist mit Beispielrechnungen?

Die Höhe der Förderung hängt vom jeweiligen Programmteil, der Art der Maßnahme und dem erreichten Effizienzstandard ab. Bei der BEG Einzelmaßnahmen können für den Heizungstausch Förderungen von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich sein, während andere Einzelmaßnahmen wie Dämmung oder Fenster in der Regel niedrigere Fördersätze erhalten. Für Komplettsanierungen im Rahmen der BEG Wohngebäude liegen die Fördersätze je nach Effizienzhausklasse in der Regel deutlich unter 50 Prozent, können aber durch Zusatzboni erhöht werden.

Ein Beispiel: Ein Eigentümer sanierst sein Bestandsgebäude so, dass am Ende der Effizienzhausstandard 40 EE erreicht wird. Für diese Komplettsanierung erhält er eine Förderung von 25 Prozent der förderfähigen Kosten. Weil das Gebäude zuvor zu den besonders schlechten Gebäuden gehörte („Worst Performing Building“) und zusätzlich eine serielle Sanierung durchgeführt wird, kommen noch zusätzliche Boni von insgesamt 20 Prozent hinzu. In diesem Beispiel wären also 45 Prozent der Kosten förderfähig. Ein weiteres Beispiel: Bei einer Heizungsförderung im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen mit 70 Prozent Förderung reduzieren sich die Eigenkosten für einen Heizungstausch erheblich, was die Investition deutlich attraktiver macht.

  • Fördersätze variieren je nach Programmteil und Effizienzstandard.
  • Heizungstausch kann bis zu 70 Prozent Förderung erhalten.
  • Komplettsanierungen liegen meist unter 50 Prozent, können aber durch Boni erhöht werden.
  • Beispiel: Effizienzhaus 40 EE mit Zusatzboni kann bis zu 45 Prozent Förderung erreichen.
  • Beispiel: Heizungstausch mit 70 Prozent Förderung senkt Eigenkosten deutlich.

Wie läuft der Antrag und was ist der Bewilligungszeitraum?

Der Antrag auf BEG-Förderung muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Für die BEG Einzelmaßnahmen erfolgt die Antragstellung in der Regel über das Onlineportal des BAFA, während die BEG Wohngebäude, BEG Nichtwohngebäude und BEG Klimafreundlicher Neubau über die KfW beantragt werden. Eigentümer sollten sich frühzeitig mit einem Energieberater oder einer Fachkraft beraten lassen, um die passenden Maßnahmen und den richtigen Programmteil zu wählen.

Nach der Zusage oder dem Zuwendungsbescheid beginnt der Bewilligungszeitraum, in dem die Maßnahme umgesetzt werden muss. Dieser beträgt in der Regel 36 Monate ab Zugang der Zuschusszusage. Während der Umsetzung sind mehrere Nachweise einzureichen, etwa Rechnungen, Bestätigungen der ausführenden Unternehmen und ggf. Prüfberichte. Erst nach Vorlage dieser Unterlagen erfolgt die Auszahlung der Förderung.

  • Antrag vor Baubeginn stellen.
  • BEG Einzelmaßnahmen über BAFA, BEG WG/NWG/KFN über KfW.
  • Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 36 Monate.
  • Mehrere Nachweise wie Rechnungen und Bestätigungen sind einzureichen.
  • Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Nachweise.

Welche Vorteile bietet die BEG für Eigentümer?

Die BEG bietet Eigentümern mehrere Vorteile: Sie senkt die Investitionskosten für energetische Maßnahmen, verbessert den Wert und die Attraktivität des Gebäudes und reduziert langfristig die Energiekosten. Durch die Förderung von erneuerbaren Energien und hoher Energieeffizienz wird zudem die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert und der ökologische Fußabdruck des Gebäudes gesenkt. Für Vermieter kann die BEG auch helfen, Modernisierungsumlagen zu reduzieren, da ein Teil der Kosten durch Zuschüsse gedeckt wird.

Zusätzlich können Eigentümer durch die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten oder die Durchführung der Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans zusätzliche Förderungen erhalten. Die Baubegleitung durch einen Energieberater wird in vielen Fällen zu 50 Prozent gefördert, was die Planung und Umsetzung der Sanierung erleichtert und die Qualität der Maßnahmen erhöht.

  • Senkung der Investitionskosten durch Zuschüsse und zinsgünstige Kredite.
  • Verbesserung des Gebäudewerts und der Attraktivität.
  • Langfristige Reduktion der Energiekosten.
  • Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen.
  • Möglichkeit zusätzlicher Förderungen durch Energieberatung und Sanierungsfahrplan.

Fazit

Die BEG-Förderung ist ein zentrales Instrument, um energetische Sanierungen und klimafreundliche Neubauten in Deutschland zu unterstützen. Sie bietet Eigentümern die Möglichkeit, Heizungen zu modernisieren, Dämmmaßnahmen umzusetzen oder Neubauten nach hohen Energieeffizienzstandards zu errichten – und das mit erheblichen finanziellen Vorteilen. Durch die klare Struktur der Teilprogramme, die transparenten Fördersätze und die Unterstützung durch Energieberater können Eigentümer ihre Gebäude effizient und nachhaltig sanieren und so langfristig von niedrigeren Energiekosten und einem höheren Wohnkomfort profitieren.

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