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Wann lohnt sich die Löschungsbewilligung?

Die Löschungsbewilligung spielt bei Immobilien eine entscheidende Rolle. Wir erklären, wann die Löschung einer Grundschuld sinnvoll ist, welche Kosten entstehen und wie der Prozess abläuft.

9 min Lesezeit
Wann lohnt sich die Löschungsbewilligung?

Für viele Immobilienbesitzer ist die Löschungsbewilligung ein Begriff, der im Zusammenhang mit der Aufnahme oder Tilgung eines Immobiliendarlehens fällt. Doch was genau verbirgt sich dahinter, und wann ist es wirklich sinnvoll, eine solche Bewilligung einzuholen? Die Löschungsbewilligung ist ein zentrales Dokument im deutschen Immobilienrecht, das die Entfernung einer eingetragenen Belastung, meist einer Grundschuld, aus dem Grundbuch ermöglicht. Obwohl der Begriff unscheinbar klingt, können die Entscheidungen rund um die Löschungsbewilligung erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. In diesem Ratgeber beleuchten wir detailliert, wann die Löschung einer Grundschuld empfehlenswert ist, welche Alternativen es gibt und welche Schritte dabei zu beachten sind, um Immobilienbesitzern fundierte Entscheidungen zu ermöglichen.

Was ist eine Löschungsbewilligung?

Die Löschungsbewilligung ist ein offizielles Dokument, das von einem Gläubiger – in der Regel einer Bank – ausgestellt wird, um die Zustimmung zur Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Belastung zu erteilen. Die häufigste Form dieser Belastung ist die Grundschuld. Eine Grundschuld dient der Bank als Sicherheit für ein Immobiliendarlehen. Solange das Darlehen nicht vollständig zurückgezahlt ist oder weiterhin als Sicherheit benötigt wird, bleibt die Grundschuld im Grundbuch eingetragen. Erst wenn der Gläubiger bestätigt, dass er keine weiteren Ansprüche aus dieser Sicherheit ableitet, kann die Eintragung im Grundbuch entfernt werden. Diese Bestätigung ist die Löschungsbewilligung.

Ohne dieses schriftliche Einverständnis des Gläubigers ist eine Löschung der Grundschuld im Grundbuch nicht möglich, selbst wenn das Darlehen bereits vollständig abbezahlt wurde. Die Löschungsbewilligung ist somit ein essenzieller Schritt, um eine Immobilie "lastenfrei" zu machen, was insbesondere für einen möglichen Verkauf oder eine anderweitige Beleihung von Bedeutung sein kann. Sie bestätigt, dass die Forderung, für die die Grundschuld als Sicherheit diente, erfüllt wurde und der Gläubiger auf das Sicherungsrecht verzichtet.

Der Unterschied zwischen Grundschuld und Hypothek

Oft werden die Begriffe Grundschuld und Hypothek synonym verwendet, obwohl es sich um rechtlich unterschiedliche Sicherungsmittel handelt. Es ist wichtig, diesen Unterschied zu verstehen, da er auch Auswirkungen auf die Löschung hat. Die Hypothek ist streng akzessorisch, das heißt, sie ist direkt an eine bestimmte Forderung gebunden und erlischt automatisch mit deren vollständiger Tilgung. Ist das Darlehen zurückgezahlt, erlischt auch die Hypothek, und die Löschung aus dem Grundbuch ist lediglich eine Berichtigung.

Die Grundschuld hingegen ist nicht akzessorisch. Sie besteht unabhängig von der zugrunde liegenden Forderung fort, selbst wenn das Darlehen vollständig beglichen ist. Das hat den Vorteil, dass eine bereits bestehende Grundschuld für zukünftige Finanzierungen wiederverwendet werden kann, ohne dass eine neue Grundschuld bestellt werden muss. Dies spart Kosten und Aufwand. Die Kehrseite ist, dass die Grundschuld nach der Darlehenstilgung nicht automatisch verschwindet; für ihre Löschung ist stets die Löschungsbewilligung des Gläubigers erforderlich.

  • Hypothek: Akzessorisch – erlischt automatisch mit Tilgung der Forderung.
  • Grundschuld: Nicht akzessorisch – bleibt nach Tilgung der Forderung bestehen.
  • Für Löschung einer Grundschuld ist immer eine Löschungsbewilligung notwendig.
  • Grundschuld kann nach Tilgung für neue Finanzierungen genutzt werden (Briefgrundschuld).

Wann ist eine Löschung sinnvoll?

Die Frage, wann eine Löschung einer Grundschuld sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal beantworten, da dies von der individuellen Situation des Immobilienbesitzers abhängt. Im Folgenden beleuchten wir die gängigsten Szenarien, in denen eine Löschung in Betracht gezogen werden sollte.

  • Verkauf der Immobilie
  • Wiederbeleihung durch andere Bank
  • Wunsch nach einem "lastenfreien" Grundbuch
  • Umschuldung bei einer anderen Bank

Szenario 1: Immobilienverkauf

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, ist die Löschung der Grundschuld in den meisten Fällen unumgänglich. Ein Käufer wünscht in der Regel eine lastenfreie Immobilie, da er selbst diese Immobilie als Sicherheit für seine eigene Finanzierung nutzen möchte oder einfach ein "sauberes" Grundbuch bevorzugt. Eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld würde den Wert der Immobilie mindern und die Verkaufsabwicklung erheblich erschweren.

Typischerweise wird die Löschung der Grundschuld im Rahmen des Kaufvertrages abgewickelt. Der Kaufpreis wird dann oft aufgeteilt: Ein Teil geht direkt an die Bank zur Ablösung der Restschuld, der andere Teil an den Verkäufer. Der Notar stellt sicher, dass die Löschungsbewilligung vorliegt, bevor die Eigentumsumschreibung stattfindet und der Kaufpreis vollständig gezahlt wird. Die Kosten für die Löschung trägt in der Regel der Verkäufer, da er für das lastenfreie Übertragen der Immobilie verantwortlich ist.

Szenario 2: Umschuldung oder Anschlussfinanzierung bei einer anderen Bank

Wenn Sie Ihre bestehende Immobilienfinanzierung nach Ablauf der Zinsbindungsfrist zu einer anderen Bank umschulden oder eine neue Finanzierung bei einem anderen Gläubiger aufnehmen möchten, kann eine Löschung der alten Grundschuld sinnvoll sein. Die neue Bank möchte in der Regel an erster Rangstelle im Grundbuch eingetragen werden, um die bestmögliche Sicherheit zu haben. Dies ist nur möglich, wenn die alte Grundschuld gelöscht oder an die neue Bank abgetreten wird.

Eine Alternative zur Löschung ist die Abtretung der Grundschuld. Dabei wird die alte Grundschuld nicht gelöscht, sondern an die neue Bank übertragen. Dies ist oft kostengünstiger und schneller als eine vollständige Löschung und Neueintragung, da nur die Umschreibung im Grundbuch erforderlich ist und keine neue notarielle Beurkundung der Grundschuld notwendig ist. Die Entscheidung zwischen Löschung und Abtretung sollte immer in Absprache mit der neuen finanzierenden Bank erfolgen.

Szenario 3: Lastenfreies Grundbuch gewünscht

Abgesehen von einem Verkauf oder einer Umschuldung gibt es Immobilieneigentümer, die schlichtweg ein "lastenfreies" Grundbuch wünschen, sobald ihr Darlehen vollständig getilgt ist. Dieses Bedürfnis kann verschiedene Gründe haben, von einem Gefühl der vollständigen finanziellen Freiheit bis hin zu dem Wunsch, für zukünftige Generationen klare Verhältnisse zu schaffen. Nach vollständiger Rückzahlung des Darlehens ist die Bank verpflichtet, die Löschungsbewilligung auszustellen.

Die Löschung nur aufgrund des Wunsches nach einem lastenfreien Grundbuch ist mit Kosten verbunden. Diese Kosten umfassen Notar- und Gerichtsgebühren. Daher ist es wichtig, die Kosten gegen den Nutzen abzuwägen. Wenn keine unmittelbare Absicht zur Wiederbeleihung oder zum Verkauf besteht, kann es unter Umständen sinnvoller sein, die Grundschuld bestehen zu lassen und für zukünftige Finanzierungsbedarfe "aufzuheben" (Sicherungsgrundschuld wird Eigentümergrundschuld). Dies ist insbesondere bei einer Briefgrundschuld der Fall, da hier der Grundschuldbrief weiterhin existiert und bei einer späteren erneuten Beleihung nicht das gesamte Prozedere einer Neueintragung durchlaufen werden muss.

Was kostet die Löschung einer Grundschuld?

Die Kosten für die Löschung einer Grundschuld setzen sich hauptsächlich aus Notar- und Gerichtsgebühren zusammen. Diese Gebühren sind gesetzlich geregelt und richten sich nach der Höhe der zu löschenden Grundschuld, dem sogenannten Nennwert. In der Regel betragen die Notarkosten etwa 0,2 % des Grundschuldnennwerts und die Gerichtsgebühren ebenfalls etwa 0,2 % des Nennwerts.

Ein Beispiel: Bei einer Grundschuld in Höhe von 200.000 Euro könnten die Notar- und Gerichtsgebühren für die Löschung zusammen etwa 800 Euro betragen (200.000 Euro * 0,2 % für den Notar + 200.000 Euro * 0,2 % für das Grundbuchamt = 400 Euro + 400 Euro). Hinzu können noch kleinere Auslagen kommen. Es ist ratsam, sich vorab bei einem Notar über die genauen Kosten zu informieren. Diese Kosten fallen an, wenn die Grundschuld tatsächlich aus dem Grundbuch gelöscht werden soll. Die Ausstellung der Löschungsbewilligung durch die Bank ist hingegen kostenfrei.

  • Notarkosten: Circa 0,2 % des Grundschuldnennwerts.
  • Gerichtsgebühren: Circa 0,2 % des Grundschuldnennwerts.
  • Gesamtkosten: Etwa 0,4 % des Grundschuldnennwerts.
  • Ausstellung der Löschungsbewilligung durch die Bank ist kostenfrei.
  • Beispiel: Grundschuld 200.000 Euro -> ca. 800 Euro Löschungskosten.

Der Ablauf der Löschung

Der Prozess der Löschung einer Grundschuld ist in mehreren Schritten geregelt und beginnt in der Regel erst, nachdem das zugrunde liegende Immobiliendarlehen vollständig getilgt wurde. Hier eine Übersicht der typischen Schritte:

  • Kontaktaufnahme mit der Bank: Nach vollständiger Tilgung des Darlehens fordern Sie die Löschungsbewilligung bei Ihrer Bank an.
  • Ausstellung der Löschungsbewilligung: Die Bank prüft die vollständige Rückzahlung und stellt Ihnen die Löschungsbewilligung aus. Dieses Dokument ist schriftlich und bedarf der notariellen Beglaubigung oder der Form einer öffentlichen Urkunde, wenn die Grundschuld selbst notariell beurkundet wurde.
  • Beauftragung eines Notars: Sie beauftragen einen Notar mit der Löschung. Der Notar prüft die Löschungsbewilligung und bereitet den Löschungsantrag vor.
  • Antrag beim Grundbuchamt: Der Notar reicht den Antrag auf Löschung der Grundschuld zusammen mit der Löschungsbewilligung beim zuständigen Grundbuchamt ein.
  • Eintragung im Grundbuch: Das Grundbuchamt prüft den Antrag und löscht die Grundschuld aus Abteilung III des Grundbuchs. Dies wird durch einen Löschungsvermerk kenntlich gemacht.
  • Information: Sie erhalten vom Grundbuchamt eine aktualisierte Abschrift des Grundbuchs, aus der die Löschung ersichtlich ist.

Der gesamte Prozess, vom Antrag bei der Bank bis zur tatsächlichen Löschung im Grundbuch, kann einige Wochen bis Monate dauern, abhängig von der Bearbeitungszeit der Bank, des Notars und des Grundbuchamtes. Eine frühzeitige Planung und Kommunikation mit allen Beteiligten ist daher empfehlenswert.

Alternativen zur Löschung: Abtretung oder bestehen lassen

Neben der vollständigen Löschung einer Grundschuld gibt es zwei wichtige Alternativen: die Abtretung und das Belassen der Grundschuld im Grundbuch. Beide Optionen können situationsabhängig sinnvoll sein.

  • Abtretung der Grundschuld: Hier wird die bestehende Grundschuld nicht gelöscht, sondern vom ursprünglichen Gläubiger (z.B. der ersten Bank) an einen neuen Gläubiger (z.B. die neue finanzierende Bank) übertragen. Dies ist besonders bei einer Umschuldung zu empfehlen, da es in der Regel kostengünstiger und schneller ist als eine vollständige Löschung und Neueintragung. Es fallen zwar Notar- und Gerichtsgebühren an, diese sind aber meist geringer als bei einer kompletten Neueintragung.
  • Belassen der Grundschuld (Eigentümergrundschuld): Wenn das Darlehen getilgt ist und keine unmittelbaren Pläne für einen Verkauf oder eine neue Finanzierung bestehen, kann die Grundschuld im Grundbuch stehen bleiben. Sie wird dann zu einer sogenannten Eigentümergrundschuld. Diese kann bei zukünftigem Finanzierungsbedarf als Sicherheit für ein neues Darlehen wiederverwendet werden. Dies spart nicht nur die Löschungskosten, sondern auch die Kosten für die mögliche Neueintragung einer Grundschuld zu einem späteren Zeitpunkt. Der Nachteil ist, dass das Grundbuch auf den ersten Blick noch eine Belastung ausweist, auch wenn diese faktisch dem Eigentümer zusteht. Bei einem Verkauf muss sie dann doch meist gelöscht werden.

Die Entscheidung, welche Option die beste ist, hängt stark von den zukünftigen Plänen des Immobilieneigentümers ab. Eine Beratung mit dem finanzierenden Institut oder einem unabhängigen Notar kann hier Klarheit schaffen.

Fazit

Die Löschungsbewilligung ist ein unverzichtbares Dokument im Bereich der Immobilienfinanzierung und des Immobilienbesitzes. Sie eröffnet den Weg zur Löschung einer Grundschuld aus dem Grundbuch und damit zur Lastenfreiheit einer Immobilie. Ob eine Löschung sinnvoll ist, hängt maßgeblich von den individuellen Umständen ab – sei es der anstehende Verkauf, eine Umschuldung oder der Wunsch nach einem "sauberen" Grundbuch. Dabei sind stets die anfallenden Notar- und Gerichtsgebühren zu berücksichtigen. Alternativen wie die Abtretung der Grundschuld oder das Belassen als Eigentümergrundschuld können in bestimmten Situationen attraktive und kostengünstigere Optionen sein. Eine fundierte Entscheidung sollte stets unter Berücksichtigung der persönlichen Situation und gegebenenfalls nach Rücksprache mit Fachleuten wie Notaren oder Finanzierungsberatern getroffen werden, um die Vorteile der jeweiligen Variante optimal zu nutzen und unnötige Kosten zu vermeiden.

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