Das Land Niedersachsen hat die Wohnraumförderung für das Jahr 2026 vorgestellt, deren Inkrafttreten für den 1. Juli terminiert ist. Der Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen Bremen (vdw) bewertet die überarbeiteten Richtlinien nach einer unerwarteten Verzögerung von sechs Monaten mehrheitlich als zufriedenstellend. Diese Neugestaltung zielt darauf ab, den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum in der Region zu verbessern und somit eine breitere Bevölkerungsschicht zu unterstützen, die dringend geeigneten Wohnraum benötigt.
Frau Dr. Susanne Schmitt, Verbandsdirektorin des vdw, äußerte sich dankbar gegenüber dem Land Niedersachsen und insbesondere Bauminister Grant Hendrik Tonne. Sie hob hervor, dass zahlreiche Anregungen der sozial orientierten Wohnungswirtschaft Berücksichtigung gefunden hätten. Dies trage maßgeblich zur Stärkung des bezahlbaren Wohnens in Niedersachsen bei und komme Zehntausenden Mieterhaushalten zugute, die kostengünstigen und zeitgemäßen Wohnraum suchen.
Kernpunkte der neuen Förderrichtlinien
Nach Einschätzung des vdw sind mehrere Aspekte der neuen Förderkulisse besonders hervorzuheben. Ein zentraler Punkt ist der Ansatz einer 80-prozentigen Regelförderung im Neubausektor. Der Verband betrachtet die Kombination aus einem zinslosen Darlehen und einem Zuschuss von 40 Prozent im 1. Förderweg als äußerst attraktiv. Diese Struktur soll die Investitionsbereitschaft in den Bau geförderter Wohneinheiten erheblich steigern.
Des Weiteren ist die langjährige Forderung des vdw nach Einführung eines Tilgungszuschusses im 2. Förderweg realisiert worden. Diese Anpassung, welche nunmehr in den Richtlinien verankert ist, wird voraussichtlich zu einem verstärkten Bau von Wohnungen für Haushalte aus der sogenannten arbeitenden Mitte führen. Dies erweitert das Angebot an bezahlbarem Wohnraum für eine signifikante Gruppe von Bürgern.
- —80-prozentige Regelförderung im Neubau als grundsätzlich korrekt angesehen.
- —Attraktivität der Kombination aus zinslosem Darlehen und 40-prozentigem Zuschuss im ersten Förderweg.
- —Aufnahme des Tilgungszuschusses im zweiten Förderweg resultierend aus langjähriger vdw-Forderung.
Neben der positiven Bewertung der umgesetzten Maßnahmen unterbreitet der vdw eine weitere Empfehlung. Der Verband schlägt vor, die aktuelle Bindungsdauer für öffentlich geförderte Wohnungen, die derzeit 35 Jahre beträgt, weiter zu verlängern. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass die Wohnraumförderung primär dem sozialen Zweck dient und eine Zweckentfremdung zugunsten von Immobilienspekulationen vermieden wird. Eine längere Bindungsdauer würde die Nachhaltigkeit der Förderprogramme stärken und den langfristigen Erhalt von bezahlbarem Wohnraum gewährleisten.




