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Mietrechtsreform: Gut gemeint, aber kontraproduktiv für Investitionen

Der ZIA kritisiert den kürzlich beschlossenen Gesetzentwurf zur Änderung des Mietrechts als kontraproduktiv für Investitionen in Neubau und Bestand.

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Mietrechtsreform: Gut gemeint, aber kontraproduktiv für Investitionen

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete im Kabinett beschlossen. Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) bewertet die vorgesehenen Verschärfungen kritisch. Aus Sicht der Immobilienwirtschaft senden diese Regelungen ein falsches Signal an Investoren und gefährden Investitionen in Neubau und Bestand.

Kernpunkte des Kabinettsbeschlusses

  • Indexmieten in angespannten Wohnungsmärkten: Übersteigt die Entwicklung des Preisindexes im Zeitraum von einem Jahr 3 Prozent, bleibt die Hälfte des diesen Wert übersteigenden Teils der Berechnung der Änderung der Miete unberücksichtigt.
  • Möblierter Wohnraum: Der Möblierungszuschlag muss transparent gemacht werden. Für vollmöblierte Wohnungen kann der Vermieter eine Pauschale von 10 Prozent der Nettokaltmiete ansetzen.
  • Kurzzeitvermietungen: Es gilt eine gesetzliche Höchstgrenze von sechs Monaten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann diese auf acht Monate verlängert werden.
  • Änderung der Schonfristregel: Mieter, die mit den Mietzahlungen in Verzug geraten sind, können die ordentliche Kündigung abwenden, indem sie die Miete innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage nachzahlen.

Iris Schöberl, Präsidentin des ZIA, äußert sich zur Wirkung dieser Maßnahmen. Sie betont, dass sich das Investitionsklima auf dem deutschen Mietwohnungsmarkt weiter eintrüben dürfte. Wer Investitionen verteuert und den Inflationsschutz von Mieteinnahmen durch Änderungen bei der Indexmiete schwächt, dürfe sich über fehlenden Neubau und ausbleibende Sanierungen im Bestand nicht wundern. Am Ende schadet dies auch den Mieterinnen und Mietern.

Kritik und Forderung des ZIA

Der ZIA verweist auf frühere Verschärfungen im Mietrecht, die aus seiner Sicht nicht zu einer nachhaltigen Entspannung der Wohnungsmärkte geführt haben. Der nun vorgelegte Gesetzentwurf setze diesen Kurs fort, ohne die strukturellen Ursachen des Wohnungsmangels wirksam zu adressieren.

Schöberl plädiert für ein Umdenken. Es bedürfe eines modernen, einfachen und ausgewogenen Mietrechts, das den sozialen Schutzbedarf ernst nimmt. Zugleich müsse es Investitionen in Neubau, Bestand und Klimaschutz ermöglichen. Nur so könne Wohnraum dauerhaft geschaffen, erhalten und bezahlbar gehalten werden.

Die Position des ZIA unterstreicht die Spannung zwischen Mieter schutz und Investitionsanreizen. Die beschlossenen Verschärfungen bei Indexmieten, möbliertem Wohnraum, Kurzzeitvermietungen und Schonfristen greifen direkt in die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Vermieter und Investoren ein. Dies könnte langfristig die Verfügbarkeit von Wohnraum beeinträchtigen.

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