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Mietrecht-II-Paket: ZIA warnt vor Investitionshemmnissen am Wohnungsmarkt

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) äußert anlässlich der ersten Bundestagslesung des Mietrecht-II-Pakets Bedenken hinsichtlich der potenziellen Belastungen für den Wohnungsmarkt.

Mietrecht-II-Paket: ZIA warnt vor Investitionshemmnissen am Wohnungsmarkt

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) hat anlässlich der ersten Lesung des Mietrecht-II-Pakets im Deutschen Bundestag vor zusätzlichen Belastungen für den Wohnungsmarkt gewarnt. Der Spitzenverband erkennt die gesellschaftspolitische Herausforderung bezüglich bezahlbaren Wohnens als eine zentrale soziale Frage an.

Aus Sicht des ZIA setzt das vorliegende Paket jedoch an der falschen Stelle an. Es trage nicht zur Schaffung neuen Wohnraums bei, sondern erschwere vielmehr Investitionen in Neubau, Bestand und Klimaschutz. Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des ZIA, äußerte dazu, dass bezahlbares Wohnen nicht durch fortwährende Eingriffe in bestehende Mietverträge, sondern durch die Bereitstellung von mehr Wohnungen entstehe. Das Mietrecht dürfe nicht als Investitionsbremse fungieren. Die kontinuierliche Abfolge neuer Verschärfungen im Mietrecht, die einseitig zulasten der Vermieter gehe, sende die falschen Signale. Wer stets neue Hürden errichte, dürfe sich über ausbleibende Investitionen nicht wundern.

Kritik an spezifischen Regelungen des Pakets

Der ZIA sieht insbesondere die geplanten Einschränkungen bei Indexmieten, Kurzzeitvermietungen, der Ermittlung des Möblierungszuschlags sowie die geplante Ausweitung der Schonfristregel kritisch.

  • Indexmieten: Diese sichern beiden Vertragsparteien Transparenz und Planungssicherheit. Für Eigentümer bieten sie einen Inflationsschutz, wodurch Investitionen in Neubau und energetische Bestandssanierung besser planbar werden.
  • Kurzzeitvermietungen: Sie decken einen realen Bedarf bei Sachverhalten wie Projektarbeit, befristeten Entsendungen, Studium, Ausbildung oder Forschungsaufenthalten ab. Starre Fristen würden solche Angebote verknappen, anstatt den regulären Wohnungsmarkt zu entlasten.
  • Möbliertes Wohnen: Eine Erhöhung der Transparenz sei hier zwar begrüßenswert, dürfe jedoch nicht zu wirtschaftlich unrealistischen Vorgaben und einem erhöhten Verwaltungsaufwand führen.
  • Schonfristzahlung: Diese Regelung soll Härten abfedern, darf aber nicht dazu führen, dass Vermieter auch bei erheblichen Zahlungsrückständen dauerhaft schlechtergestellt werden. Eine geplante Ausweitung auf die ordentliche Kündigung würde die Balance im Mietverhältnis weiter zugunsten der Mieter verschieben.

Der ZIA appelliert an den Deutschen Bundestag, das parlamentarische Verfahren für substanzielle Nachbesserungen zu nutzen. Özkan betonte abschließend, Deutschland benötige ein modernes Mietrecht, das sowohl sozial ausgewogen als auch investitionsfreundlich sei. Nur auf diesem Wege könne Wohnraum dauerhaft geschaffen, erhalten und bezahlbar gehalten werden.

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