Ab dem 3. August 2026 treten erweiterte Förderbedingungen für das Bundesprogramm „Jung kauft Alt“ in Kraft. Diese Neuregelung zielt darauf ab, Familien mit kleinen und mittleren Einkommen den Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum im Bestand zu ermöglichen und gleichzeitig energetische Modernisierungen zu fördern. Die Unterstützung erfolgt über zinsverbilligte KfW-Kredite, die den Kauf von Bestandsgebäuden der Energieeffizienzklassen F, G oder H subventionieren.
Das Programm verfolgt das Ziel, Familien den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern und die Nutzung des bereits bestehenden Gebäudebestands zu optimieren. Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Verena Hubertz, äußerte sich dazu, dass mit „Jung kauft Alt“ der Bestand in den Fokus rücke. Jedes Haus habe eine individuelle Historie, und Umbauten seien unterschiedlich. Für Sanierungen erfordere dies flexible Lösungen anstelle eines starren Schemas. Die Anpassungen sollen mehr Entscheidungsfreiheit bei energetischen Maßnahmen gewähren, Familien beim Umbau entlasten und zur Klimaeffizienz beitragen. Zudem profitieren Begünstigte zukünftig von höheren Kreditbeträgen.
Umfassende Modifikationen der Förderpraxis
Eine wesentliche Änderung betrifft die Erhöhung der Kredithöchstbeträge. Familien können abhängig von der Kinderzahl bis zu 140.000 Euro, 160.000 Euro oder 180.000 Euro erhalten. Zuvor lagen die Maximalsummen bei 100.000 Euro, 125.000 Euro beziehungsweise 150.000 Euro. Ein Beispielverdeutlicht, dass eine Familie mit zwei Kindern bei einem Zinssatz von 0,53 Prozent pro Jahr über 35 Jahre Laufzeit und zehnjähriger Zinsbindung einen Kredit von 160.000 Euro erhalten kann. Dieser Zinssatz liegt deutlich unter den aktuellen Konditionen für vergleichbare Hausbankdarlehen. Die kalkulierte Ersparnis gegenüber einem regulären Hausbankkredit beläuft sich bei normalem Kreditverlauf auf etwa 34.000 Euro; vor der Anhebung der Höchstbeträge wären es etwa 26.500 Euro gewesen.
Zusätzlich wird die Flexibilität bei der Sanierung signifikant erhöht. Die bisherige Vorgabe einer Sanierung des gesamten Hauses auf das Niveau eines Effizienzhauses 85 EE entfällt. Familien können künftig wählen, ob sie das gesamte Gebäude sanieren oder schrittweise energetische Einzelmaßnahmen umsetzen. Zu diesen Einzelmaßnahmen gehören der Heizungstausch, die Dämmung von Dach oder oberster Geschossdecke, der Fenstertausch sowie die Dämmung der Außenwände.
- —Der Nachweis für energetische Einzelmaßnahmen kann durch eine Fachunternehmererklärung erbracht werden, wodurch nicht in jedem Fall eine Energieeffizienzexpertin oder ein Energieeffizienzexperte beauftragt werden muss. Dies kann Zeit und Kosten sparen.
- —Die energetischen Einzelmaßnahmen müssen dem Mindestniveau der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen entsprechen, um eine effektive energetische Verbesserung des Gebäudebestands zu gewährleisten.
- —Für bereits auf einem angemessenen energetischen Niveau befindliche Bauteile oder Heizungsanlagen sind Ausnahmen vorgesehen. Diese müssen nicht erneut saniert werden, um unnötige Austauschmaßnahmen zu vermeiden.
Für die energetische Sanierung der Bestandsimmobilie können ergänzende Mittel über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) beantragt werden. Diese Maßnahmen unterstreichen das Bestreben, einerseits Familien den Zugang zu Wohneigentum zu erleichtern und andererseits den Gebäudebestand substanziell energetisch aufzuwerten.




