Acht der führenden privaten Bauunternehmen Großbritanniens sehen sich im Rahmen einer Sammelklage, deren Wert auf bis zu 4,5 Milliarden Pfund geschätzt wird, erheblichen Vorwürfen gegenüber. Mehr als 700.000 Hauskäufer behaupten, für ihre Neubauimmobilien überteuerte Preise gezahlt zu haben, was nun Gegenstand einer umfassenden rechtlichen Prüfung ist. Die Aktionäre dieser Unternehmen wurden bereits über die sich abzeichnende Klage in Kenntnis gesetzt, was auf die potenzielle Tragweite und die finanziellen Auswirkungen hinweist.
Diese Entwicklung folgt auf die Ergebnisse einer Untersuchung der Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde (Competition and Markets Authority, CMA). Die CMA hatte im Rahmen ihrer Prüfung des Wohnungsbaumarktes im Februar 2024 schwerwiegende Bedenken geäußert. Der vorläufige Bericht der CMA deutete darauf hin, dass die britischen Planungsbeschränkungen die Vergabe von Baugenehmigungen behinderten und somit zu einem Mangel an neu gebauten Häusern führten. Dies sei ein entscheidender Faktor, der seit Jahrzehnten zu einem Anstieg der Immobilienpreise im Vereinigten Königreich beitrage.
Vorwürfe der Informationsweitergabe
Besonders heikel sind die Anschuldigungen der CMA, wonach es zu einem fragwürdigen Informationsaustausch zwischen großen Bauunternehmen gekommen sein soll. Die Behörde stellte fest, dass die meisten der großen Bauträger regelmäßig, jedoch informell, Informationen über Verkaufsleistungen austauschten. Obwohl die CMA nicht feststellen konnte, dass diese Praxis die Hauspreise oder die Produktionsmengen direkt beeinflusst hat, wurde bemerkt, dass dies wahrscheinlich zu einem Gleichgewicht im Wettbewerb führte, welches die Produktion nicht aktiv förderte. Die derzeitige Sammelklage konzentriert sich genau auf diesen Aspekt und unterstellt, dass dieser Informationsaustausch tatsächlich zu überhöhten Preisen für Endverbraucher führte.
Der Fall wird von Geremia & Co. in Form einer Opt-out-Sammelklage eingereicht, was bedeutet, dass alle betroffenen Käufer, die ab dem 19. April 2024 eine Neubauimmobilie erworben haben, automatisch in die Klage einbezogen werden, sofern sie nicht explizit widersprechen. Diese Art der Klageführung ist in Großbritannien zunehmend verbreitet, wenn es um großflächige Verbraucherschutzfälle geht. Die Bauunternehmen haben die Möglichkeit, die Klage noch vor der gerichtlichen Zulassung anzufechten, eine Entscheidung, die richtungsweisend für die Branche sein wird.
Marktbedingungen und die Rolle der Planungsbeschränkungen
Neben den mutmaßlichen Absprachen zwischen den Bauträgern hat die CMA auch die weitreichenden Auswirkungen des britischen Planungssystems auf den Wohnungsbaumarkt beleuchtet. Deren Analyse zufolge sei das komplexe und oft langwierige Genehmigungsverfahren ein wesentlicher Bremsklotz für eine effiziente Bauproduktion. Dies führe nicht nur zu einer Verknappung des Angebots, sondern verstärke auch die Abhängigkeit von einigen wenigen großen Bauträgern, die über die notwendigen Ressourcen verfügen, um diese bürokratischen Hürden zu überwinden. Die anhängige Klage könnte daher nicht nur finanzielle Folgen für die beteiligten Unternehmen haben, sondern auch eine breitere Diskussion über Reformen im Planungssektor anstoßen, um künftige Marktverzerrungen zu minimieren und den Wettbewerb zu beleben.




