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Gebäudemodernisierungsgesetz: Rechtlicher Rahmen und Klimapfade für den Immobiliensektor

Der Bundestag hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) verabschiedet, welches das Gebäudeenergiegesetz ablöst und wesentliche Vorgaben der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie in deutsches Recht überführt, um einen neuen ordnungsrechtlichen Rahmen für den Gebäudesektor zu schaffen.

Gebäudemodernisierungsgesetz: Rechtlicher Rahmen und Klimapfade für den Immobiliensektor

Das Parlament hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen; die erwartete Zustimmung des Bundesrates erfolgte ebenfalls zeitnah. Dieses neue Gesetz ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und implementiert zentrale Vorgaben der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) in die nationale Gesetzgebung. Damit wird ein maßgeblicher ordnungsrechtlicher Rahmen für den gesamten Gebäudesektor in Deutschland neu definiert.

Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), kommentierte die Entwicklung und hob die Rückkehr zu einer erhöhten Verlässlichkeit sowie einer sachlichen Herangehensweise hervor. Zugleich mahnte sie zur Notwendigkeit, den festgesetzten Klimapfad stringent zu verfolgen. Nach einer Zeit der Unsicherheit sei nun eine höhere Klarheit erreicht, was für die Stabilität der Immobilienwirtschaft und deren Investitionsentscheidungen von entscheidender Bedeutung sei. Es sei jedoch unabdingbar, dass mit der Einführung des GModG der Anspruch auf einen transparenten, verlässlichen und systemisch integrierten Transformationspfad keinesfalls aufgegeben werde.

Klimaziele 2045 und die Professionalisierung des Sektors

Der ZIA begrüßte ausdrücklich das Bekenntnis der Bundesregierung im GModG zu den Klimaschutzzielen im Gebäudesektor und die damit einhergehende Verpflichtung zur Umsetzung dieser Ziele. Gleichwohl gab die Öffnung des Gesetzes für fossile Heizungsoptionen Anlass zur Besorgnis. Wenngleich dies für die professionelle Immobilienwirtschaft von geringerer Relevanz sei, da hier der Fokus bereits auf klimafreundlichen Lösungen liege, drohten im breiten Gebäudesektor neue fossile Lock-in-Effekte. Diese könnten den Klimapfad des gesamten Sektors gefährden.

Frau Özkan betonte weiter, dass im Falle einer Verfehlung der Klimaziele und der daraus resultierenden Notwendigkeit ordnungsrechtlicher Nachsteuerung, dies nicht zu Lasten der professionellen Immobilienwirtschaft gehen dürfe. Diese investiere bereits signifikant in Dekarbonisierung und Modernisierung.

Umsetzung der EPBD-Vorgaben und Förderanforderungen

Der ZIA konstatierte positiv, dass zentrale Forderungen des Verbandes im Gesetzgebungsprozess Berücksichtigung fanden. Die Umsetzung der EPBD-Vorgaben hinsichtlich Mindestenergieeffizienzstandards, Ladeinfrastruktur und Energieausweisen erfolge in einer praxistauglichen Weise. Die Technologieoffenheit bleibe dabei gewahrt, und bürokratische Anforderungen seien an wesentlichen Stellen reduziert worden. Die Transformation des Gebäudebestandes sei nicht ausschließlich eine Frage des politischen Willens, sondern maßgeblich eine Frage der wirtschaftlichen Umsetzbarkeit. Daher sei es notwendig, eine konsistente Verknüpfung des Ordnungsrechts mit einer adäquaten Förderkulisse herzustellen.

  • Praxisnahe Umsetzung der EPBD-Vorgaben zu Mindestenergieeffizienzstandards.
  • Wahrung der Technologieoffenheit im Gebäudesektor.
  • Reduktion bürokratischer Anforderungen an wesentlichen Punkten.
  • Bedarf einer stringenten Verknüpfung von Ordnungsrecht und Förderkulisse.

Der ZIA forderte, dass die Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) konsequent mit den Anforderungen des GModG in Einklang gebracht werde. Erhöhte gesetzliche Anforderungen ohne eine ausreichende und planbare Förderkulisse würden Investitionen eher hemmen als beschleunigen. Wie Frau Özkan präzisierte: „Wer höhere Anforderungen stellt, muss zugleich die wirtschaftlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass Investitionen auch tatsächlich erfolgen können. Ordnungsrecht und Förderung gehören zusammen.“

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