Der Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) hat sich nach der Verabschiedung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) im Deutschen Bundestag ernüchtert gezeigt. Geschäftsführer Henrik Fork-Weigel kritisierte, die Regierungsfraktionen hätten es im parlamentarischen Verfahren versäumt, verlässliche Rahmenbedingungen für die Transformation im Gebäudesektor zu etablieren. Die kurze Zeitspanne zwischen erster Lesung im Juni und dem Ausschussbeschluss Anfang Juli, nur wenige Wochen, sei unzureichend gewesen.
Zentrale Regelungen des Gesetzes sei in Eilverfahren nachgebessert worden. Obwohl weitere Gesetze avisiert wurden, hätten grundlegende Forderungen von Verbraucherschützern im Gesetzestext keine Berücksichtigung gefunden. Insbesondere sei eine gestärkte unabhängige Energieberatung sowie ein gestärkter Sanierungsfahrplan als verbindliches Orientierungsinstrument für private Eigentümer im beschlossenen Gesetz nicht vorgesehen.
Fördermittel und Handlungsdruck
Parallel zur Gesetzesberatung kündigte die Bundesregierung eine signifikante Absenkung der Fördersätze im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) an. Diese reduzierten Sätze werden bei der KfW und dem BAFA ab dem 21. Juli wirksam, unmittelbar nach der Verabschiedung des GModG. Herr Fork-Weigel betonte, dies erzeuge kurzfristigen Handlungsdruck statt einer langfristigen Planungssicherheit.
Die kurzfristige Reduzierung der finanziellen Unterstützung für die Bürger sei kontraproduktiv und schaffe keine verlässlichen Rahmenbedingungen. Der BSB fordert die Bundesregierung daher auf, die Förderinstrumente zu stabilisieren, Übergangsfristen für laufende Planungen effektiv zu verlängern und die unabhängige Energieberatung als integralen Bestandteil des Gesamtpakets nachträglich zu implementieren. Die Stabilität der Förderinstrumente ist essentiell, um private Investitionen in die Gebäudemodernisierung zu sichern.
Unabhängige Beratung als Schlüsselgröße
Das Fehlen einer verbindlichen und gestärkten unabhängigen Energieberatung wird seitens des BSB als eine wesentliche Lücke im GModG angesehen. Eine solche Beratung könnte privaten Eigentümern die notwendige Orientierung und Expertise bieten, um fundierte Entscheidungen bei der energetischen Sanierung ihrer Immobilien zu treffen. Ohne diese Unterstützung besteht das Risiko ineffektiver Sanierungsmaßnahmen und einer unsicheren Investitionsplanung. Der Sanierungsfahrplan wiederum böte eine klare Struktur für den individuellen Modernisierungsprozess und minimierte finanzielle Risiken für Eigentümer. Der Gesetzgeber habe hier eine wichtige Chance zur Stärkung der Verbraucherposition verpasst.




