Das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz, seit dem 1. Januar 2023 in Kraft, wird durch das jüngst beschlossene Gebäudemodernisierungsgesetz signifikant erweitert. Der Deutsche Bundestag verabschiedete dieses Gesetz am 10. Juli 2026, mit einem geplanten Inkrafttreten zum 1. November 2026. Bislang waren Vermieter bereits verpflichtet, einen Teil des staatlichen CO₂-Preises, der in den Heizkosten enthalten ist, selbst zu tragen, abhängig von der energetischen Beschaffenheit des Gebäudes.
Die bevorstehende Novellierung geht über diese Regelung hinaus und wird künftig auch bestimmte weitere Bestandteile der Heizkosten betreffen, welche nicht mehr vollständig auf Mieter umlegbar sein werden. Rechtsanwalt Oliver Letzner, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Partner der Kanzlei Müller Radack Schultz in Berlin, hob hervor, dass die öffentliche Debatte sich primär auf die Neuregelungen zur Heizungswahl konzentriere, während die weitreichenden finanziellen Implikationen der CO₂-Kostenaufteilung für Vermieter und Mieter bisher weitgehend unbeachtet blieben.
Erweiterte Entscheidungsfreiheit bei Heizungen und ihre Folgen
Mit dem neuen Gesetz erhalten Eigentümer prinzipiell mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl ihrer Heizungssysteme. Neben Wärmepumpen bleiben auch der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen zulässig. Allerdings ist dies an die Bedingung geknüpft, dass diese Heizungen sukzessive mit einem wachsenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe, wie Biomethan oder Bioöl, betrieben werden müssen. Für vermietende Eigentümer bedeutet diese Freiheit jedoch eine erweiterte Verantwortung.
Entscheiden sich Eigentümer für den Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen, müssen sie zusätzlich mietrechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen bedenken. Bestimmte Bestandteile der Heizkosten, die durch den Einsatz klimaneutraler Brennstoffe und zukünftige Netzentgelte entstehen, können nicht mehr vollumfänglich auf die Mieter umgelegt werden. Herr Letzner führt aus, dass sich das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz somit von einer reinen Verteilungsregelung des CO₂-Preises zu einem Regelwerk entwickelt, das zusätzlich die Aufteilung spezifischer Betriebskosten bei neuen Gas- und Ölheizungen steuert.
Neubewertung der Wirtschaftlichkeit fossiler Heizsysteme
Die anfänglich geringeren Anschaffungskosten einer Gas- oder Ölheizung im Vergleich zu einer Wärmepumpe müssen künftig vor dem Hintergrund potenziell höherer Brennstoffkosten neu bewertet werden. Der gesetzlich vorgeschriebene, steigende Anteil klimaneutraler Brennstoffe kann zu einer Erhöhung der Betriebskosten führen. Dies verlagert einen Teil des wirtschaftlichen Risikos vom Mieter auf den Vermieter. Mieter profitieren von dieser Neuregelung nicht uneingeschränkt, da sie weiterhin einen Anteil an den höheren Brennstoffkosten tragen müssen, die durch den Einsatz klimaneutraler Brennstoffe entstehen.
Herr Letzner betont, dass Eigentümer zukünftig nicht mehr primär die technische Zulässigkeit einer Heizungsanlage prüfen müssen, sondern vielmehr die langfristigen wirtschaftlichen Auswirkungen der Investitionsentscheidung für beide Parteien, Vermieter und Mieter, entscheidend sein werden.




