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Hanseatisches Oberlandesgericht bestätigt Geschäftsmodell des Immobilienteilverkaufs

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat das Geschäftsmodell der Engel & Völkers LiquidHome gegen eine Verbandsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. bestätigt, was weitreichende Implikationen für die gesamte Teilverkaufsbranche hat.

KI-generiertHanseatisches Oberlandesgericht bestätigt Geschäftsmodell des Immobilienteilverkaufs – KI-generiertes Symbolbild
Hanseatisches Oberlandesgericht bestätigt Geschäftsmodell des Immobilienteilverkaufs. Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt. Das Bild zeigt keine real existierende Immobilie, Person oder Situation und ist kein dokumentarisches Foto. Kennzeichnung gemäß Art. 50 Abs. 4 der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO/AI Act). Mehr zur KI-Transparenz.

Das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg hat in einer richtungsweisenden Entscheidung zugunsten der Engel & Völkers LiquidHome (EVLH) geurteilt. Die Verhandlung, bei der EVLH von der Rechtsanwaltskanzlei Noerr unter der Leitung von Dr. Karl-Alexander Neumann, Dr. Tom Billing und Dr. Tobias Lühmann vertreten wurde, befasste sich mit einer Verbandsklage des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv). Der vzbv hatte das Geschäftsmodell des Immobilienteilverkaufs grundsätzlich angefochten.

Das streitgegenständliche Modell ermöglicht Immobilieneigentümern, einen Teil ihres in der Immobilie gebundenen Kapitals gegen eine sofortige Zahlung zu liquidieren, ohne ihren Wohnsitz aufgeben zu müssen. Dieses Verfahren besitzt eine erhebliche Bedeutung für die gesamte Teilverkaufsbranche, welche jährlich Ankaufsvolumina im dreistelligen Millionenbereich verzeichnet.

Gerichtliche Klärung wichtiger Rechtsfragen

Mit seinem Urteil vom 20. August 2026 (Az. 5 UKI 2/25) stellte das Gericht fest, dass Teilverkaufsverträge eine eigenständige Vertragskategorie darstellen und somit nicht den Vorschriften des Verbraucherdarlehensrechts unterliegen. Diese Entscheidung ist von zentraler Bedeutung, da sie die Vorteile des Immobilienteilverkaufs für Eigentümer zugänglich macht, denen dieser Weg aufgrund der strengen Vorgaben der Kreditwürdigkeitsprüfung ansonsten verwehrt bliebe.

Darüber hinaus präzisierte das Gericht, dass EVLH ein Entgelt für die Nutzung ihrer Grundstücksteile zusteht, basierend auf einem Nießbrauchsrecht. Es wurde explizit klargestellt, dass diese Vereinbarung nicht den mietrechtlichen Bestimmungen unterfällt. Des Weiteren bestätigte das Hanseatische Oberlandesgericht, dass EVLH die vertraglich vereinbarte Abwicklungsvergütung für den Verkauf der gesamten Immobilie an einen Dritten zusteht.

Bedeutung für den Markt

Noerr ist eine auf die Abwehr komplexer Musterverfahren, das Bankrecht und die Finanzregulierung spezialisierte Kanzlei. Bereits im Jahr 2023 hatte Noerr unter der Führung von Dr. Karl-Alexander Neumann die EVLH bezüglich der finanzaufsichtsrechtlichen Strukturierung des Teilverkaufs beraten. Engel & Völkers LiquidHome zählt zu den führenden Anbietern im Segment des Immobilienteilverkaufs.

Die gerichtliche Bestätigung des Geschäftsmodells schafft Rechtssicherheit für Anbieter und Kunden gleichermaßen und unterstreicht die Rolle des Immobilienteilverkaufs als etablierte Finanzierungsalternative auf dem deutschen Markt. Dies gewährleistet weiterhin den Zugang zu diesem Liquiditätsmodell für Immobilieneigentümer.

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