Die BRANICKS Group AG hat mitgeteilt, dass die am 30. Juli 2026 unterzeichneten Lock-Up Vereinbarungen ihre volle Wirksamkeit erlangt haben. Diese Vereinbarungen wurden mit einer Gruppe von Gläubigern der Anleihe sowie Inhabern von Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen getroffen. Die Bestätigung der Wirksamkeit erfolgte am Vortag um 17:34 Uhr MEZ.
Für die Wirksamkeit der Vereinbarungen mussten diverse Bedingungen erfüllt werden. Diese umfassten unter anderem die Beteiligung einer signifikanten Anzahl von Gläubigern sowie personelle Veränderungen innerhalb des Unternehmens. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist entscheidend für die Stabilität und weitere Entwicklung der BRANICKS Group AG.
Vollumfängliche Erfüllung der Wirksamkeitsbedingungen
Alle in den Lock-Up Vereinbarungen festgelegten Bedingungen sind erfüllt worden. Ein wesentlicher Punkt betrifft die breite Akzeptanz der Vereinbarungen durch die Gläubigerseite. Hierbei haben sich über 50 % der Gläubiger des ausstehenden Gesamtnennbetrags der EUR 400 Millionen Anleihe, welche am 22. September 2026 fällig wird (ISIN: XS2388910270), den Vereinbarungen angeschlossen. Zusätzlich haben Gläubiger von Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen, die 100 % des ausstehenden Gesamtnennbetrags dieser Instrumente repräsentieren, die Vereinbarungen unterzeichnet. Diese umfassende Beteiligung signalisiert eine breite Unterstützung für das vorgeschlagene Restrukturierungskonzept.
- —Mehr als 50 % der Gläubiger der Anleihe sowie 100 % der Gläubiger von Schuldscheindarlehen und Namensschuldverschreibungen sind den Lock-Up Vereinbarungen beigetreten.
- —Herr Josef Schultheis wurde als Chief Restructuring Officer in den Vorstand der Branicks berufen.
- —Der Vorsitzende des Aufsichtsrats legte sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Branicks mit sofortiger Wirkung nieder.
Mit der vollständigen Erfüllung dieser Bedingungen kann die BRANICKS Group AG nun das vereinbarte Refinanzierungs- und Restrukturierungskonzept umsetzen. Dies beinhaltet die Einladung der Anleihegläubiger zu einer ersten Abstimmung ohne Versammlung gemäß § 18 des deutschen Schuldverschreibungsgesetzes (SchVG), welche zeitgleich mit der Mitteilung über die Wirksamkeit erfolgt ist. Das Unternehmen verpflichtet sich, die Kapitalmärkte kontinuierlich über den Fortschritt der Restrukturierung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben zu informieren.
Die erfolgte Wirksamkeit der Lock-Up Vereinbarungen stellt einen relevanten Schritt zur Stabilisierung der Unternehmensfinanzen und zur langfristigen Sicherung der Geschäftstätigkeit dar. Die eingeleiteten Maßnahmen sollen die Grundlagen für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung festigen. FREITAG® Immobilien wird die weitere Entwicklung dieser Transaktion beobachten.




