Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hat einen Mustervertrag zum Erbbaurecht vorgestellt. Diese Publikation dient primär dazu, Kommunen, Stiftungen und anderen gemeinwohlorientierten Grundstückseigentümern eine verlässliche Vorlage für die Formulierung von Erbbaurechtsverträgen an die Hand zu geben. Die Initiative resultiert aus einer Empfehlung des „Bündnisses bezahlbarer Wohnraum“ der 20. Legislaturperiode und zielt darauf ab, Akteure mit geringer Erfahrung im Bereich des Erbbaurechts zu unterstützen.
Der Mustervertrag soll gewährleisten, dass die stadtentwicklungs- und wohnungspolitischen Potenziale des Erbbaurechts umfassend genutzt werden, während gleichzeitig die Attraktivität für Investoren erhalten bleibt. Eine tragfähige Ausgestaltung für beide Parteien ist essenziell, um einen effektiven Beitrag zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum zu leisten. Das BMWSB präsentiert ein kommentiertes Baukastensystem, das Orientierung bietet und konkrete Formulierungsvorschläge für die Vertragsgestaltung enthält, wodurch die praktische Anwendung erleichtert wird.
Fokus auf bezahlbaren Mietwohnungsneubau
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den spezifischen Anforderungen und Regelungsbedarfen im Segment des bezahlbaren Mietwohnungsneubaus. Das BMWSB sieht im Erbbaurecht ein zunehmend bedeutsames Instrument zur Flächenmobilisierung im Kontext der Wohnraumschaffung. Eine verstärkte Bedeutung des Erbbaurechts lässt sich bereits in vielen Kommunen beobachten, wo öffentliche Grundstücke vermehrt auf dieser Basis vergeben oder bereitgestellt werden. Mit dem neuen Mustervertrag soll die Anwendung des Erbbaurechts vereinfacht und dessen Relevanz für die Wohnraumversorgung gestärkt werden, um bundesweit eine homogenere und flexiblere Vertragsgestaltung zu fördern.
Bundesministerin Verena Hubertz betonte, dass in Zeiten knapper und teurer werdender Grundstücke neue Instrumente benötigt werden, welche Investitionen, Eigentum und das öffentliche Interesse ausbalancieren. Das Erbbaurecht könne diese Brücke schlagen, indem es Investitionen in benötigten Wohnraum ermöglicht, ohne dass Kommunen oder gemeinwohlorientierte Akteure ihre Flächen dauerhaft veräußern. Der Mustervertrag schaffe Planungssicherheit für Kommunen, biete Investoren langfristige Perspektiven und unterstütze die Mobilisierung von Wohnraum für zukünftige Generationen. Eine partnerschaftliche Zusammenarbeit von öffentlicher Hand und privaten Akteuren könne hierbei eine positive Situation für alle Beteiligten schaffen.
Umfassende Vertragsinhalte und Entstehungsprozess
Der Mustererbbaurechtsvertrag wurde im Auftrag des BMWSB von Prof. Dr. Dirk Löhr und Dr. Matthias Nagel erarbeitet und durch den Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung (DV) fachlich begleitet. Ein externes Begleitgremium, das Vertreter aus Kommunen, Stiftungen, Kirchen, der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, dem Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, der Bundesnotarkammer sowie der Finanzwirtschaft umfasste, unterstützte diesen Prozess. Der Mustervertrag ist als praxisorientiertes Werkzeug konzipiert.
- —Regelungen zur Ermittlung eines marktgerechten und sozialverträglichen Erbbauzinses, inklusive Wertsicherung und Anpassung.
- —Bestimmungen zur Verteilung öffentlicher Lasten und Abgaben.
- —Vorgaben zu städtebaulichen, ökologischen und sozialen Bindungen, einschließlich Bau- und Wiederaufbauverpflichtungen sowie Nutzung von Bauwerken.
- —Regelungen bezüglich Verkauf und Beleihung, Zustimmungsbedarfe, Verfügungsbeschränkungen und gegenseitige Vorkaufsrechte.




