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BFW begrüßt bundesgesetzliche Klärung zur Vergesellschaftung von Mietwohnungsbeständen

Der BFW Landesverband Berlin/Brandenburg bewertet die Beschlüsse des Bundes-Koalitionsausschusses vom 2. Juli 2026, insbesondere den Ausschluss landesgesetzlicher Vergesellschaftungen, als maßgeblichen Schritt für den Investitionsstandort.

BFW begrüßt bundesgesetzliche Klärung zur Vergesellschaftung von Mietwohnungsbeständen

Der BFW Landesverband Berlin/Brandenburg hat die am 2. Juli 2026 gefassten Beschlüsse des Bundes-Koalitionsausschusses zum „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ positiv aufgenommen. Eine zentrale Maßnahme, die der Verband hervorhebt, ist die geplante bundesgesetzliche Regelung, die eine Vergesellschaftung privater Mietwohnungsbestände auf Landesebene zukünftig untersagt. Diese Entscheidung wird als entscheidend für die Stärkung des Investitionsstandortes Deutschland angesehen.

Neben dem Ausschluss von Vergesellschaftungsgesetzen unterstützt der BFW Landesverband Berlin/Brandenburg auch weitere angekündigte Maßnahmen zur Reduktion von Bürokratie. Dazu zählen die Einführung der Genehmigungsfiktion als Regelfall sowie die Entlastung des Mittelstandes von diversen Dokumentations- und Berichtspflichten. Diese Schritte zielen darauf ab, regulatorische Hürden abzubauen und die Effizienz in der Immobilienwirtschaft zu steigern.

Stärkung der Investitionssicherheit

Nach Einschätzung des BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg geben die Beschlüsse des Bundes-Koalitionsausschusses ein klares Signal für Verlässlichkeit im Wohnungsmarkt. Die Debatten über Vergesellschaftungen der vergangenen Jahre wurden zuvor als ideologisch getrieben beschrieben und hätten zu spürbarem wirtschaftlichem Schaden sowie einer Verunsicherung von Investitionen geführt. Mit dem bundesgesetzlichen Ausschluss entsprechender Landesgesetze trete die politische Vernunft wieder in den Vordergrund, was das Vertrauen in den Standort maßgeblich stärke.

Für die private Immobilienwirtschaft ist die Gewissheit, dass Vergesellschaftungen auf Landesebene künftig nicht mehr möglich sein werden, ein bedeutendes Signal für mehr Investitionssicherheit. Dies ist essentiell für die Schaffung des dringend benötigten Wohnraums. Michael Kranz, Vorstandsvorsitzender des BFW Berlin/Brandenburg, äußerte, das Motto „Bauen statt Enteignen“ zeige, dass sich auf Bundesebene die Vernunft durchgesetzt habe. Er betonte, dass die Diskussionen über Enteignungen bereits erheblichen Schaden verursacht hätten. Die Beschlüsse für weniger Bürokratie und die klare Absage an Vergesellschaftungen würden ein starkes Zeichen für Wachstum setzen und das Vertrauen im Markt stärken.

Diese klare Positionierung entziehe landesrechtlichen Plänen zur Vergesellschaftung die Grundlage und sorge für konkrete Entlastungen sowie Investitionssicherheit für den privaten Wohnungsbau, insbesondere für den Mittelstand. Die Maßnahmen der Bundesregierung werden somit als entscheidend für die Wiederherstellung eines stabilen und planbaren Umfelds für Immobilieninvestitionen betrachtet.

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