Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat den kürzlich von fünf Bundesministerien – Umwelt, Finanzen, Arbeit und Soziales, Bauen sowie Entwicklung – präsentierten Aktionsplan zum Hitzeschutz begrüßt. Das viereinhalbseitige Dokument sieht unter anderem die Notwendigkeit eines nationalen Hitzeaktionsplans zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, Anpassungen im Bauplanungsrecht sowie verbesserte Schutzmaßnahmen für Beschäftigte vor extremer Hitze vor. Die BAK bewertet diese Initiative als längst überfällig, betont jedoch gleichzeitig die unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Klimaanpassung: die konsequente Einbeziehung von Planerinnen und Planern von Beginn an.
Andrea Gebhard, Präsidentin der BAK, bezeichnete die systematische Befassung der Bundesregierung mit dem Thema Hitzeschutz als ein wichtiges und nach dem vergangenen Sommer dringend erforderliches Signal. Sie unterstrich, dass ein Aktionsplan erst dann wirksam werde, wenn Städte und Quartiere tatsächlich neu geplant, gebaut und begrünt würden. Hierfür sei die Expertise von Architektinnen und Architekten aller Fachrichtungen sowie Stadtplanerinnen und Stadtplanern bereits in der Konzeptphase, nicht erst am Projektende, unerlässlich. Besonders hervorgehoben wird von der BAK die Intention des Aktionsplans, konkrete Änderungen im Bauplanungsrecht zu prüfen.
Planerische Dimensionen des Hitzeschutzes
Hitzeschutz erstreckt sich nach Ansicht der BAK über den Neubau hinaus und betrifft maßgeblich den Gebäudebestand sowie den öffentlichen Raum. Konkrete Maßnahmen umfassen hierbei die Verschattung von Fassaden und öffentlichen Flächen, die Implementierung von Dach- und Fassadenbegrünungen, die Entsiegelung von Höfen und Straßenräumen sowie die Quartierskühlung durch Wasserflächen, Baumbestände und durchlüftete Freiräume. Diese Aufgaben sind planungsintensiv und erfordern fachmännisches Können, Zeit und verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen.
- —Planerische Lösungen erfordern eine geeignete Städtebauförderung für qualitativ hochwertige Aufenthaltsflächen.
- —Renaturierung von Landschaftsräumen und Sicherung von Wasserkreisläufen sind essenziell für den Klimaschutz.
- —Hitzeschutzmaßnahmen benötigen eine verlässliche und langfristige Finanzierung auf kommunaler Ebene.
Gebhard hob die Notwendigkeit einer passenden Städtebauförderung hervor, um Gründflächen zu schaffen, die der Abkühlung und Erholung dienen. Dies inkludiere auch die Bereitstellung von mehr Frei- und Naturbädern. Parallel dazu sei die Renaturierung von Landschaftsräumen als Ausgleichsflächen für den Klimaschutz sowie die Sicherung von Wasserkreisläufen erforderlich. Die BAK weist darauf hin, dass Hitzeschutzmaßnahmen bisher primär kommunal organisiert sind und deren Umsetzung stark von lokalen personellen und finanziellen Kapazitäten abhängt. Ein nationaler Rahmen könnte hierbei mehr Verlässlichkeit schaffen, sofern er nicht zu zusätzlicher Bürokratie, sondern zu effizienteren und klareren Verfahren führt.
Klimaanpassung als Baukultur und gesamtstaatliche Aufgabe
Die BAK verweist auf eigene Vorschläge zur Planungsbeschleunigung und zum seriellen Sanieren, welche aufzeigen, wie Klimaanpassung im Bestand rechtssicher und zügig realisiert werden kann, ohne dabei Sicherheitsstandards zu kompromittieren. Eine langfristige Finanzierung auf kommunaler Ebene ist dafür unabhängig von der konkreten Planungslösung unerlässlich. Frau Gebhard formulierte prägnant, dass Klimaanpassung in erster Linie Baukultur sei: "Wer Städte hitzeresilient machen will, muss Gestaltung, Funktion und Klimaschutz zusammendenken – Quartier für Quartier, Gebäude für Gebäude." Sie betonte, dass der Umstand, dass fünf Ministerien einen solchen Plan vorlegen mussten, die Dringlichkeit des Themas unterstreiche und die Verantwortung aller Kabinettsmitglieder betreffe.
Die Bundesarchitektenkammer steht der Bundesregierung sowie den beteiligten Ministerien als Ansprechpartnerin für die weitere Ausgestaltung des Hitzeaktionsplans und der angekündigten Änderungen im Bauplanungsrecht zur Verfügung. Im Juli 2026 hatte die BAK, gemeinsam mit der Allianz "Gemeinsam für eine wasserbewusste Stadtentwicklung", bereits gefordert, die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe gemäß Artikel 91a des Grundgesetzes zu verankern. Eine solche Verankerung würde Bund, Ländern und Kommunen ermöglichen, dauerhaft und gemeinsam Verantwortung zu übernehmen und die Klimaanpassung rechtlich abgesichert, strategisch abgestimmt und langfristig finanziert umzusetzen.














