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Koalition einigt sich auf Kostenbremse für Mieter – Abschaffung des Heizungsgesetzes für Vermieter abgesagt

Die Bundesregierung plant die Ablösung des Gebäudeenergiegesetzes durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz, doch eine neue Kostenbremse belastet Vermieter mit Folgekosten fossiler Heizungen.

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Koalition einigt sich auf Kostenbremse für Mieter – Abschaffung des Heizungsgesetzes für Vermieter abgesagt

Die Bundesregierung hat am 25. Februar 2026 Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt, das das bestehende Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich als Heizungsgesetz bekannt, ablösen soll. Der Gesetzentwurf ist bislang nicht in den Bundestag eingebracht worden. Ein Kabinettsbeschluss ist derzeit für den 13. Mai 2026 vorgesehen.

Einigung auf Kostenbremse für Mieter

Nach jüngsten Medienberichten hat sich die Koalition auf eine sogenannte Kostenbremse für Mieter verständigt. Vermieter sollen bei neuen fossilen Heizungen künftig an Folgekosten wie CO₂-Preis, Netzentgelten und Mehrkosten für biogene Brennstoffe beteiligt werden. Diese Regelung betrifft somit die private Vermietbranche direkt und greift in die geplante Flexibilisierung des Heizungseinsatzes ein.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) kritisiert diese Entwicklung scharf. Aus Sicht des Verbands wird die angekündigte Wahlfreiheit im Heizungskeller für Vermieter faktisch wieder einkassiert. IVD-Präsident Dirk Wohltorf bezeichnete die Kostenbremse als Investitionsbremse und als politischen Schlag gegen private Vermieter.

Kritik des IVD an der Regulierung

Dirk Wohltorf erklärte, die Kostenbremse konterkariere den angekündigten Neustart beim Heizungsgesetz. Private Kleinvermieter würden erneut belastet, obwohl sie bereits über das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz an den Heizkosten beteiligt seien. Solche Bremsen senken keine Kosten, sondern verschieben Verantwortung und setzen Fehlanreize, so Wohltorf weiter. Am Ende reguliere der Mieter die Heizung durch sein Verhalten, etwa durch offene Fenster, während der Vermieter die Konsequenzen trage.

  • Eckpunkte GMG am 25. Februar 2026 veröffentlicht
  • Kabinettsbeschluss geplant für 13. Mai 2026
  • Kostenbremse umfasst CO₂-Preis, Netzentgelte und biogene Brennstoffe
  • IVD sieht Einkassierung der Wahlfreiheit für Vermieter

Der Hintergrund des GEG reicht bis zur Novelle 2023 zurück, die am 1. Januar 2024 in Kraft trat und strenge Vorgaben wie die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien einführte. Die nun geplanten Änderungen zielen auf eine technologieoffenere und flexiblere Gestaltung ab, wobei bürokratische Regelungen der §§ 71 bis 71p und § 72 gestrichen werden sollen. Dennoch führt die Kostenbremse zu neuen Belastungen speziell für Vermieter, was den IVD als Widerspruch zur ursprünglichen Ankündigung einer Entlastung bewertet.

Die Einigung der Koalition auf Mieterschutzmaßnahmen unterstreicht anhaltende Diskussionen um soziale Leitplanken. SPD-Fraktionsvorsitzender Miersch hatte den Mieterschutz als zentrale Bedingung betont, da Mieter nicht über Heizungsentscheidungen bestimmen können. Dies spiegelt den Konflikt zwischen geplanter Flexibilität für Eigentümer und Schutz vor steigenden Nebenkosten wider.

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